Was tun bei Mietmängeln, wenn man Hartz IV Leistungen bezieht

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Wohnungen, in denen Hartz IV Bezieher leben, bieten oft keine gute Wohnqualität. Dennoch muus sich niemand diesem Schicksal hingeben. Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen: Ist hier das Jobcenter bei Mietmängeln zuständig oder der Vermieter?

Mietmängel: Der Vermieter ist zuerst zuständig

Mietmängel muss man dem Vermieter nachweislich, am besten schriftlich, anzeigen und diesem eine der Schwere des Mangels, der Erheblichkeit, in welcher der Mangel die Bewohnbarkeit und Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigt und dem Aufwand zu dessen Beseitigung angemessene Frist zur Beseitung setzen.

Beseitigt der Vermieter den Mangel nicht, hat man als Mieter das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und die Kosten von der Kaltmiete abzuziehen. Dazu muss man zuvor den Vermieter, durch Mängelanzeige und Fristsetzung, in Verzug gesetzt und angekündiget haben, den Mangel selbst zu beseitigen und die Kosten von der Kaltmiete abzuziehen.

Beispiel für ein Schreiben an den Vermieter

Sehr geehrter Herr/Frau Vermieter,

seit heute, dem …., lässt sich der Wasserhahn in der Küche nicht mehr drehen. Hiermit zeige ich ihnen diesen Mangel an und setze ihnen eine angemessene Frist bis zum …. Sollten sie den Mangel bis Fristablauf nicht beseitigt haben, werde ich gemäß § 536a BGB am …. den Mangel selbst beheben bzw. von einem Fachmann beheben lassen und die Kosten im Folgemonat, also Oktober 2021, von der Kaltmiete absetzen. Die Höhe des genauen Abzugsbetrages teile ich ihnen dann separat unter Übersendung einer Rechnungskopie des Klempners mit.

Dein Mieter.

Hierbei muss man beachten, dass viele Mietverträge eine Klausel enthalten, wonach der Mieter im Jahr einen bestimmten Betrag an Reparaturkosten selbst zu tragen hat. Dieser Eigenanteil, sofern noch nicht erschöpft, muss hier selbst getragen werden. Das sollte man in der Mitteilung über den Abzug am besten einfügen:

Sehr geehrter Herr/Frau Vermieter,

gemäß meiner Mängelanzeige vom 25.08.2009 habe ich, wie darin angekündigt, am 01.09.2009 den Mangel von einem Fachmann beheben lassen, da sie ihrer Pflicht zur Beseitigung nicht nachkamen und die gesetzte Frist verstrichen war. Der Klempner musste den defekten Wasserhahn austauschen, wofür er mir 153,55€ in Rechnung stellte, Kopie anbei.

Gemäß § 5 meines Mietvertrages muss ich im Jahr 150€ Reparaturkosten selbst tragen. Da gemäß dieses § ich bereits im Monat März 2009 aufgrund der Reparatur der Klingel nachweislich 95,70€ zahlen musste, verbleibt nur noch ein Rest Eigenanteil in Höhe von: 150€ – 95,70€ = 54,30 Euro. Damit beträgt mein Eigenanteil an dieser Reparatur nur noch 54,30€, demzufolge sind gemäß § 536a BGB von ihnen zu erstatten: 153,55€ – 54,30 Euro = 99,25 Euro. Um diesen Betrag werde ich, wie angekündigt, die Kaltmiete des Monats Oktober 2009 mindern. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass mein Eigenanteil nach § 5 Mietvertrag für das Jahr 2009 damit erschöpft ist. Weitere im Jahr 2009 anfallenden Reparaturkosten sind somit allein von ihnen zu tragen.

Dein Mieter.

Die Reparaturkosten, die hier als Eigenanteil selbst getragen werden müssen, muss nun wiederum der Leistungsträger als Unterkunftkosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II tragen. Wie man die Kostenerstattung mit dem Vermieter regelte, geht den Leistungsträger dabei aber nichts an, der kommt sonst noch auf dumme Gedanken. Dazu stellt man einen entsprechenden formlosen schriftlichen Antrag:

Lieber Leistungsträger,

wie aus dem ihnen vorliegenden Mietvertrag hervor geht (siehe § 5 desselben), habe ich als Mieter pro Jahr einen Eigenanteil von 150€ bei Reparaturkosten zu tragen. Diese Kosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind von ihnen gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu tragen.

Aufgrund einer Reparatur meines Wasserhahnes, entstanden Kosten in Höhe von 153,55 Euro, Kopie Rechung anbei. Im März 2009 musste ich bereits aufgrund der Reparatur meiner Klingel nachweislich 95,70€ Eurozahlen. Diesen Betrag habe ich am xx.xx.xxxx bei ihnen beantragt und erstattet bekommen. Von der aktuellen Reparaturrechnung entfällt somit gemäß meines Mietvertrages nur noch ein Betrag von (150 – 95,70 Euro =) 54,30 Euro auf mich als Eigenanteil. Diesen beantrage ich hiermit. Dein Antragsteller. (Ohne Gewähr auf Rechtsgültigkeit, Ottokar)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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