Hartz IV: Neue Weisung zur Förderung beruflicher Weiterbildung

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Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Weisung herausgegeben. Die neue Weisung soll zur Förderung der beruflichen Weiterbildung beitragen und Langzeitarbeitslose die Möglichkeit einer Integration in den Arbeitsmarkt bieten.

Welche Änderungen gibt es?

Die Bundesagentur für Arbeit hat seine Weisung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung geändert. Durch die Änderung soll Geringqualifizierten Grundkompetenzen vermittelt werden. Sie sollten Prämien erhalten für eine erfolgreich absolvierte Zwischen- und Abschlussprüfung. Auch bei einer betrieblichen Umschulung sollen diese eine begleitenden Hilfestellung erhalten. Die Weiterbildungsmöglichkeit in kleinen und mittleren Unternehmen soll flexibler ausgestaltet werden.

Welches Ziel soll damit verfolgt werden?

Das Ziel der abgeänderten Weisung ist es, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Hierdurch soll den Teilnehmern bestimmter Jobcenter-Maßnahmen ermöglicht werden, einen beruflichen Abschluss zu erlangen und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Wer wird gefördert?

Zu dem förderfähigen Personenkreis zählen alle Hartz IV-Bezieher. Ausgeschlossen von der Förderung zur beruflichen Weiterbildung sind jedoch Personen, die neben Hartz IV auch Arbeitslosengeld nach dem SGB III erhalten (Aufstocker). Die Personen können sich für Eingliederungsleistungen an die Agentur für Arbeit wenden. Personen, die ihr Erwerbseinkommen mit Hart IV-Leistungen aufstocken, können jedoch von der Förderung der beruflichen Weiterbildung profitieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um von der Förderungsleistung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt ob eine Förderung stattfindet oder nicht, muss daher geprüft werden, ob durch neu erlangte Kenntnisse oder Berufsabschlüsse eine Integration in den Arbeitsmarkt sichergestellt ist. Insbesondere Hartz IV-Bezieher, die langzeitarbeitslos sind und keine berufliche Qualifikation besitzen, sollen gefördert werden.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch einen Bildungsgutschein. Durch diesen Gutschein kann der Leistungsberechtigte eigenverantwortlich nach einer geeigneten Weiterbildungsmaßnahme suchen. Der Bildungsgutschein wird mit einer Einlösefrist versehen, in der die Weiterbildungsmaßnahme zu erfolgen hat.

Wie erhält man eine Förderung?

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss dieser von dem Hartz IV-Bezieher beantragt werden. Dies muss vor Eintritt der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.

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