Hartz IV Mieter sollen klagen

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Der Verband der Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt hat die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Kriterien zur Übernahme der Wohnkosten für Hartz IV Empfänger anzupassen.

Der Verband der Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt kritisiert in deutlicher Form die Praxis der Argen. Die gezahlten Kosten der Unterkunft (KdU) für Heizung und strom seien "vielfach nicht kostendeckend", sagte der Verbandsdirektor der Wohnungswirtschaft für Sachsen-Anhalt, Jost Riecke gegenüber der dpa. Die Nachzahlungen werden von den Hartz IV Ämter oft nicht gezahlt, viele Empfänger von Sozialleistungen könnten die hohen Nebenkosten nicht begleichen. In Folge dessen "würden Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben", so Riecke weiter.

Als Rat an die betroffenen ALG II Empfänger gab Riecke aus, gegen die Ämter vor den Sozialgerichten "zu klagen, wenn diese die Nachzahlungen für Betriebskosten nicht übernähmen". Für die betroffenen Mieter sei dies vor den Sozialgerichten kostenlos. Bundesweit seien zahlreiche Urteile gefällt worden, die in die richtige Richtung gingen. (25.11.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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