Hartz IV: Dieses Jobcenter verweigert wichtige Lernförderung

Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter Rhein-Neckar zahlt nicht für Schulangebot zur Lernförderung

Eltern von Schulkindern sind mit Kosten für Schulessen, Klassenfahrten oder Nachhilfeunterricht konfrontiert. Das ist Alltag. Doch viele Eltern, die von Hartz IV Leistungen leben müssen, weil sie selbst in eine Notlage gerieten, können diese Kosten nicht tragen. Die Werkrealschule Sandhausen ist in einem Dauerstreit mit dem zuständigen Jobcenter. Denn das verweigert sich die Lernhilfe zu finanzieren.

Fordern und Fördern soll das Credo der Jobcenter sein. Dass das Fördern bisweilen häufg auf der Strecke bleibt, zeigt ein aktueller Fall in Sandhausen. Dort hat man für Schüler mit einem erhöhten Förderbedarf ein gezieltes Nachhilfeangebot aufgebaut. Über einige Jahre hinweg bot die Schule an vier Nachmittagen in der Woche von 14 bis 15.30 Uhr eine sehr günstige Nachhilfe an. Bis zu 16 Schüler nahmen das Angebot wahr. Doch damit ist jetzt Schluss. Die Schule sieht sich nicht mehr in der Lage, das Angebot aufrecht zu erhalten.

Immer wieder Streit mit dem Jobcenter

Vorrausgegangen war ein heftiger Streit mit dem Jobcenter Rhein-Neckar, der über Jahre anhielt. Die Behörde hatte darüber zu entscheiden, ob die Lernhilfe finanziert wird, wenn die Eltern einen Antrag stellten. Doch mehrheitlich wurden die Anträge grundlos abgelehnt, berichtet die Schulleiterin Christa Ernst von der Friedrich-Ebert-Werkrealschule. Sie habe der Behörde angeboten, die einzelnen Fälle zu besprechen. Doch das habe man abgelehnt. Eigentlich haben das Pädagogen zu entscheiden und nicht die in der Verwaltung. “Da heißt es, die Mittel für Bildung und Teilhabe würden nicht abgerufen – wir bemühen uns seit vier Jahren inständig darum”, so die Schulleiterin gegenüber der “Rhein-Neckar-Zeitung”. Nur noch ein Antrag wurde genehmigt- alle anderen abgelehnt. Somit kann das eigentlich günstige Förderangebot nicht mehr angeboten werden. Selbst die Selbstzahler können es nicht mehr in Anspruch nehmen.

Das Jobcenter will von dieser Kritik nichts wissen. Vielmehr halte man sich an die kommunale Richtlinie. “Als Jobcenter sind wir an Recht und Gesetz gebunden”, so der Geschäftsführer des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis.

Aber hält sich das Jobcenter tatsächlich “nur an das Gesetz”? Im Paragraf 28, Absatz 5 des Sozialgesetzbuchs (SGB) II heißt es: “Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.” Was angemessen ist, ist Auslegungssache. Richtlinie des Landes Baden-Württemberg ist, dass das Erreichen des nächsten Schuljahres bzw. eines Abschlusses gewährleistet sein muss. Das sei das wesentliche Lernziel.

Das Jobcenter schafft sich seine eigenen Kunden

Wer mit einem schlechten Zeugnis sich bewerben muss, der bekommt auch keinen Ausbildungsplatz. Das ist faktisch eine Binsenweißheit. So berichtet die Schulleiterin von einer Schülerin, die als Gesamtnote nach der 9. Klasse ein “Ausreichend” stehen hat. Damit bekomme sie aber keinen Ausbildungsplatz. “Wenn es die Kinder nicht schaffen, aus diesem Teufelskreis herauszukommen, zahlt der Staat ihr Leben lang”, mahnt Ernst. Und das Jobcenter ist daran Mitschuld, wenn es geringe Kosten scheut, um Kinder zu fördern.

Ob das neue “Starke-Familien-Gesetz” das ändert, steht noch in den Sternen. Dort hat man allerdings verankert, dass es auf eine bestehende Versetzungsgefährdung nicht ankommt, sondern auf eine “sachgerechte und auskömmliche Zumessung der Lernförderung”. Wie das dann die Jobcenter in der Realität auslegen, wird sich zeigen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...