Anwalt: Stasi-Methoden durch das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin!
Manche Jobcenter wissen anscheinend nicht, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, das Sozialgeheimnis zu wahren. Stattdessen greifen sie vollkommen rechtswidirig zu polizeilichen Mitteln, in dem sie observieren, bespitzeln oder gar Zeugenbefragungen durchführen. So auch das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin. Dieses hat Nachbarn einer Hartz IV Bezieherin per Schreiben zu einer Zeugenbefragung aufgefordert.
Das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin spielt sich offenbar als polizeiliche und nachrichtendienstliche Behörde auf. Im vorliegenden Fall ist eine 40jährige Mutter mit zwei Kindern betroffen. Seit August diesen Jahres arbeitet sie im Schichtdienst. Die Betroffene wohnt im Ort Garz, der ehemalige Lebensgefährte in Wustrau. Der Ort ist etwa 20 Kilometer entfernt. Da die beiden Kinder in den Kindergarten bzw. in die Schule gehen, kümmert sich der Ex-Mann regelmäßig um die Kinder. Das Jobcenter findet es offenbar seltsam, wenn sich Menschen gegenseitig helfen und ihre Elternrolle ernst nehmen. Es schloß automatisch daraus, dass der ehemalige Lebensgefährte mit der Mutter eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bildet und dauerhaft in der Wohnung verweilt. Das allerdings würde zu einem deutlich niedrigerem Hartz IV Satz führen.
Jobcenter verwendet Stasi-Methoden
Ungeheuerlich findet das der Anwalt der Mutter. Schließlich würden Jugendämter und Familiengerichte immer wieder betonen, wie wichtig es sei, dass sich getrennt lebende Eltern gemeinschaftlich um die Kinder kümmern. Der Anwalt spricht in diesem Zusammenhang auch von Stasi-Methoden. Denn die Behörde maßte sich an, Briefe an die Nachbarn zu versenden, in denen diese beispielsweise befragt würden, ob Frau A. und Herr B zusammen die Küche, das Schlafzimmer oder das Badezimmer nutzen. Zudem werden in den “Zeugenbefragungen” auch die Namen der Kinder genannt. Man wolle wissen, wer die Kinder zur Schule oder Kindergarten bringt. Zudem scheint es das Jobcenter brennend zu interessieren, wer bei den Hausaufgaben hilft und wer mit den Kindern spielt.
Da vor allem die Namen von Schutzbedürftigen müssen besonders gewahrt bleiben. Darum hat der Landesdatenschutzbeauftragte zu einer Stellungnahmen aufgefordert. Auch vom Sozialgeheimnis hat die Behörde noch nichts gehört. Denn es unterrichtet mit ihren Schnüffelarbeiten automatisch die Nachbarschaft über den Sozialleistungsbezug- und Status der Nachbarin.
Kein Einzelfall
Mittlerweile wurde bekannt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Im letzten Jahr 2018 habe es 4 Zeugenbefragungen in anderen Fällen gegeben, wie Kreissprecherin Britta Avantario mitteilte. Wie viele Nachbarn behelligt wurden, teilte die Sprecherin allerdings nicht mit. Die Politik hat sich mittlerweile eingeschaltet und will über die Zusammenhänge aufklären. Man darf also gespannt sein, in wie weit hier eine lückenlose Offenlegung stattfindet. Fakt ist allerdings, dass die Behörde nunmehr die Zeugenbefragungen zunächst eingestellt hat. (sb)
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