Hartz IV: Jobcenter rudern mit skurriler Begründung zurück

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Beistände machen das Leben von Jobcentern schwer. Sie unterstützen Leistungsberechtigte dabei, alle Ansprüche durchzusetzen. Vielerorts ist es kein Problem, einen Beistand mitzunehmen, doch manche Jobcenter tun alles dafür, um Beistände auszusperren.

Vielerorts versuchen Jobcenter Beistände zu verhindern. Mit dem Argument der Hygieneregeln in der Corona-Pandemiezeit werden zu den behördlichen Terminen Einladungen verschickt, in denen darauf hingewiesen wird, dass nur der Eingeladene selbst erscheinen soll.

In den Anschreiben ist häufig zu lesen: “Nehmen Sie den Termin nur allein wahr. Eine Begleitung ist nur für Betreuer und Sprachmittler erlaubt”. Die Jobcenter berufen sich dabei auf “Corona-Einschränkungen”.

Sinn und Zweck von Beiständen

Doch Beistände mit zu Terminen zu nehmen, ist ein elementares Recht. Begleitungen, insbesondere Gruppenbegleitungen, stellen eine besondere Form der (Selbst-) Organisation dar.

Beistände haben sich als außerordentlich hilfreich erwiesen: die Situation wird durch die Anwesenheit einer nicht unmittelbar beteiligten Person entspannt, die Betroffenen fühlen sich sicherer in ihrem Vortrag (und werden möglicherweise fachlich und sachlich unterstützt). Die Betroffenen klagen nämlich seit Jahren über die mangelnde Qualifikation vieler Sachbearbeitungen. Zudem ist die Mitnahme eines Beistandes rechtlich in § 13 SGB X. “Begleitungen zu Behördenterminen („Beistände“)” verankert.

Jobcenter antwortet auf Verweigerung von Beiständen

Die Verweigerung eines Beistandes erzeugte viel Widerspruch. Mit einer skurrilen Antwort erläutert nun ein Jobcenter in Berlin, warum es zwar möglich sei einen Beistand mitzubringen, man aber nicht unnötige Personen mitbringen solle:

Wer will schon Freunde und Verwandte zu den Terminen mitbringen? Ein Ausflug kann sicher schöner sein, als in ein Jobcenter zu fahren. Wer allerdings Alleinerziehend oder der Partner beruflich tätig ist, muss zwangsläufig seine Kinder mit ins Jobcenter nehmen.

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