Jobcenter veröffentlichten sensible Daten von Bürgergeld-Beziehern im Internet

Manchmal können Behördenschreiben an den Empfänger aus verschiedenen Gründen nicht zugestellt werden. Um den Betreffenden dennoch zu erreichen, werden öffentliche Aushänge gemacht. Während der Pandemie-Zeit ging die Bundesagentur für Arbeit jedoch zu weit: Statt einem Aushang wurden hoch sensible Daten ins Internet massenweise veröffentlicht.

Öffentliche Zustellung von Bürgergeld-Anschreiben durch Jobcenter

Eine sogenannte öffentliche Zustellung per Aushang erfolgen. Wegen des Corona-Lockdowns hatte die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, “die öffentliche Zustellung über das Internet” vorzunehmen. Auf diesem Wege wurden tausende sensible Daten veröffentlicht.

In einer Weisung hatte die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter aufgefordert, ihre Internetseiten als „schwarzes Brett“ für die öffentliche Zustellung von Verwaltungsschreiben zu nutzen.

Eine öffentliche Zustellung erfolgt auf Grundlage von § 10 Verwaltungszustellungsgesetz durch Bekanntmachung an einer von der Behörde bestimmten Stelle beispielsweise dann, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers nicht bekannt ist.

Entsprechend haben Jobcenter ihre Internetseite als Ort der Bekanntmachung bestimmt und Verwaltungsschreiben an Betroffene hochgeladen.

Wie ein Pranger

Problematisch ist dies, weil diese Schreiben öffentlich einsehbar oftmals Vor- und Nachnamen, letzte bekannte Anschrift, manchmal sogar Geburtsort und -datum und natürlich inhärent eine Bescheinigung eines früheren Leistungsbezugs nach SGB II enthalten.

Datenschützer-Alarm sorgt für Löschung von öffentlichem Briefverkehr durch Bundesagentur

Die veröffentlichen Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz nach §§ 67a-78 SGB X, welche eine solche Veröffentlichung im Internet nicht vorgesehen. Außerdem liegt die Veröffentlichung außerhalb des geltungsbereichs der DSGVO.

Nach Recherchen von Datenschützern haben mindestens 25 Jobcenter und Dienststellen der Bundesagentur auf diese Weise sensible Daten öffentlich ins Netz gestellt.

Datenschützer hatten bespielsweise beim Jobcenter Groß-Gerau entdeckt, dass sogar sämtliche Postausgänge unter dem Verzeichnis /fileadmin/ auf der Homepage des Jobcenters öffentlich einsehbar waren.

Dieses wurde zwar inzwischen gelöscht, aber wie Jeder weiß, ist alles, was ein Mal im Internet gelandet ist, im Grund nicht mehr einzufangen. Der Umgang der Bundesagentur und Jobcenter mit ihren „Kundendaten“ ist mehr als mangelhaft. Bild: KanawatTH / AdobeStock

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