Bürgergeld: Vorläufiger Bürgergeld-Bewilligungsbescheid – Darauf solltest Du achten!

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Wenn Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beantragt werden, kommt es nicht selten vor, dass das Jobcenter zunächst einen vorläufigen Bewilligungsbescheid nach § 7 SGB II schickt. Das bedeutet, dass die Behörde den Anspruch auf Leistungen nur vorläufig anerkennt. In der Regel will das Jobcenter den Anspruch und die Höhe genauer prüfen.

Was bedeutet ein vorläufiger Bewilligungsbescheid?

Im vorläufigen Bewilligungsbescheid legt der Leistungsträger jedoch die Höhe der Bürgergeldleistungen fest. Die Leistungen werden nur vorläufig und damit nicht endgültig für den Leistungszeitraum bewilligt.

Dabei geht die Behörde zunächst von den Angaben des Antragstellers aus. Denn bei der Antragstellung sind Angaben wie Einkommen, Miete, Nebenkosten, weitere Personen im gemeinsamen Haushalt etc. wichtig, um den Anspruch zu berechnen.

Diese Angaben sind jedoch nach Ansicht der Behörde oft nicht gesichert und werden im Nachhinein genauer überprüft. Der Bewilligungszeitraum für eine vorläufige Entscheidung beträgt regelmäßig sechs Monate.

Wenn die Behörde also davon ausgeht, dass alle Angaben für den gesamten Bewilligungszeitraum zutreffen, wird kein regulärer Bescheid erteilt.

Warum wird ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erstelllt?

  • schwankendes Einkommen
  • sich verändernde Unterhaltszahlungen
  • Kosten der Unterkunft sind zu hoch und/ oder unangemessen
  • Weitere Unklarheiten

Das Jobcenter wird dann bestimmte Unterlagen anfordern. Aufgrund der Mitwirkungspflicht sollten Betroffene die angeforderten Unterlagen fristgerecht einreichen. Andernfalls droht unter Umständen sogar die Einstellung der Leistungen.

Wie lange gilt ein vorläufiger Bewilligungsbescheid?

Der vorläufige Bescheid ist so lange gültig, bis die Leistungsberechtigten einen Bescheid über die endgültige Festsetzung der Leistungen für einen Bewilligungszeitraum erhalten. Der neue Bescheid hebt den vorläufigen Bescheid auf.

Auf was sollten Leistungsbeziehende bei einem vorläufigen Bescheid achten?

  • Wurden alle Bedarfsmitglieder in dem Bescheid aufgeführt?
  • Wurde der Regelbedarf richtig bemessen?
  • Wurden die Mehrbedarfe anerkannt? (z.B. für die dezentrale Warmwassererwärmung, Schangerschaft etc.)?
  • Wurde das Einkommen richtig berechnet?
  • Wird die Miete vollständig anerkannt?

Wer den Bescheid nicht selbstständig auswerten kann, sollte sich an eine unabhängige Sozialberatungsstelle wenden.

Bei erkannten Fehlern ein Widerspruch stellen

Werden Fehler festgestellt, sind diese unverzüglich mitzuteilen. Dabei ist es wichtig, Nachweise wie z.B. Gehaltsabrechnungen beizufügen. Andernfalls können Nachzahlungen verloren gehen.

Gegen den vorläufigen Bescheid kann auch Widerspruch eingelegt werden. Hierbei ist jedoch auf die im Bescheid genannten Fristen zu achten. Ein Widerspruch ist bis zu einem Monat nach Erhalt des Bescheides möglich. Danach kann nur noch ein Überprüfungsantrag gestellt werden, für dessen Bearbeitung die Behörde ganze sechs Monate Zeit hat.

Auf das Zuflussprinzip achten

Hat der Leistungsempfänger Einkommen, ist zu prüfen, ob das Zuflussprinzip vom Jobcenter beachtet wurde. Dieses besagt, dass Einkommen nur in dem Monat angerechnet werden darf, in dem das Geld auch tatsächlich auf dem Konto des Leistungsempfängers eingegangen ist. Da viele Jobcenter diesen Fehler machen, sollte dieser Punkt besonders geprüft werden.

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