Hartz IV: Chaos auch bei den Bildungsgutscheinen

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Chaos auch bei den Bildungsgutscheinen

20.04.2011

Während auf der einen Seite die betroffenen Eltern kritisiert werden, weil diese die Leistungen des Hartz IV Bildungspaketes nur in geringer Zahl beantragen, treffen auf der anderen Seite die Eltern, die dies bisher bereits getan haben, oftmals auf schlecht vorbereitete Mitarbeiter in den Jobcentern. So verschickte etwa das Jobcenter in Alzey noch am 12 April einen Brief als Antwort auf eine Beantragung der rückwirkenden Leistungen des Bildungspakets mit folgendem Wortlaut:

"über Ihren Antrag kann derzeit leider noch nicht entschieden werden: Es wird eine Gesetzesänderung im Hinblick auf das sogenannte Bildungspaket erwartet; nach dem bisherigen Gesetzesentwurf werden ggf. auch die oben beantragten Kosten Bestandteil des Bildungspakets. Aus diesem Grund ist derzeit noch nicht bekannt, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden können. Sobald sich eine Gesetzesänderung ergibt bzw. Ausführungsanweisungen hierzu bestehen, werden wir Ihren Antrag unaufgefordert bearbeiten und über die auszuzahlende Leistung entscheiden. Für die Prüfung der Kostenübernahme füllen Sie beiliegenden Antrag bitte trotzdem aus und geben Sie diesen wieder unterschrieben an uns zurück. Weiterhin reichen sie bitte die entsprechenden Nachweise über die anfallenden Kosten ein."

Wohlgemerkt, dieses Schreiben wurde am 12 April 2011 erstellt. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter in dem betreffenden Jobcenter nicht einmal wussten, dass das Gesetz in Kraft ist, geschweige denn wie sie mit den Anträgen umgehen müssen. Frau von der Leyen sollte also erst einmal dafür sorgen, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern richtig informiert sind, bevor sie Kritik an den betroffenen Eltern übt. Da die Ministerin plant einen Brief an alle betroffenen Eltern zu senden, würde ich vorschlagen, darüberhinaus gleichzeitig allen angeschriebenen die rückwirkende Leistung auszuzahlen, auch wenn diese nicht beantragt wurde. Letztlich darf die Ministerin nicht erwarten, dass sich Leistungsempfänger im Sozialrecht besser auskennen als die Mitarbeiter in den Jobcentern. (Dietmar Brach Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz)

Bild: A. R / pixelio.de

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