Hartz IV Bezieher verschulden sich in Millionenhöhe beim Jobcenter

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Verschuldung beim Jobcenter wegen Unterdeckung der Regelleistungen

Weil die ALG II-Regelleistungen besondere und notwenige Anschaffungen nicht vorsehen, müssen zig Tausende Hartz IV Bezieher sogenannte Darlehen bei den Jobcenter beantragen. Die Schuldner müssen die Kleinkredite von den monatlichen Regelleistungen abtragen und gleichen so die eigentliche Unterdeckung durch den Gesetzgeber aus.

Hartz-IV-Nachzahlung darf nicht gepfändet werden

Verschuldung durch Unterdeckung

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wurden Kredite von insgesamt 73 Millionen Euro für Ausgaben in “Notsituationen” gewährt. 13.700 Leistungsberechtigte mussten einen solchen Kredit durch das Jobcenter in Anspruch nehmen. Laut SGB II, § 24(1) sind solche Darlehen eine “Kannleistung”, die gewährt werden, wenn z.B. die Waschmaschiene defekt und ausgetauscht werden muss oder wenn der Kauf einer dringend benötigten Winderjacke ansteht. Es kommt aber häufig vor, dass auch dann Darlehen abgelehnt werden.

Keine parallele Abzahlung des Darlehen

Hartz IV Beziehende müssen das Darlehen vom Regelsatz ausgleichen. Jeden Monat werden bis zu 10 Prozent vom Regelsatz durch das Jobcenter einbehalten, bis das Darlehen ausgeglichen ist. Laut einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit, sollen Darlehen von einem Leistungsberechtigten nur noch nacheinander und nicht addiert abgezogen werden. Das war in der Vergangenheit anders, so dass die Betroffenen in wirklich schwere Nöte kamen.

Keine Abzahlung bei gleichzeitiger Hartz IV-Sanktion

Auch soll die Abzahlung ausgesetzt werden, wenn eine Sanktion von 30 Prozent ausgesprochen wurde. Wer von einer Addierung der Darlehen oder einer zusätzlichen Sanktion betroffen ist, sollte deshalb einen Widerspruch einlegen.

Jobcenter gewähren Darlehen nur in der größen Not

Obwohl die Zahl der Darlehensnehmer hoch erscheint, lehnen Jobcenter Anträge regelmäßig ab. Die Behörden sind dazu angewiesen, nicht alle Anschaffungskosten als “dringend notwendig” anzusehen. Wenn Anschaffungen aus Sicht des Jobcenters nicht sofort getätigt werden müssen, wird ein Darlehen abgelehnt. Leistungsberechtigte sollen stattdessen die Anschaffungen vom Regelsatz ansparen.

Darlehen nur in größter Not

Besondere Situationen können sein, wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine defekt oder neu angeschafft werden müssen. Wurden die Nebenkosten nicht bezahlt oder droht eine Sperre des Stromanschlusses, kann ebenfalls ein zinloses Darlehen gewährt werden. Auch hier entscheidet der Sachbearbeiter nach “Einzelfall”.

Jobcenter prüft finanzielle Mittel

Die Behörde wird prüfen, ob keine Ersparnisse vorliegen, mit denen Anschaffungen beglichen werden können. Erst wenn man “beweisen” kann, dass keine finanziellen Mittel auch nicht aus der Familie vorliegen, springt das Jobcenter ein. Wird das Darlehen gewährt, werden die ersten Raten schon im Folgemonat vom Regelsatz abgezogen. Bild: Grecaud Paul-fotolia

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