Hartz IV-Behörde klagt wegen beleidigender Mail

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Gericht spricht Absender von beleidigender Mail an das Jobcenter frei

04.03.2014

Ein Hartz IV-Bezieher mit körperlicher Behinderung hatte eine Mail mit beleidigenden Äußerungen an sein zuständiges Jobcenter gesendet. Nach eigenen Angabe hatte er die Nachricht zwar geschrieben, sie aber nur aus Versehen abgeschickt. Das Jobcenter reagierte prompt mit einer Anzeige auf die Beleidigungen. Am vergangen Freitag musste sich der Mann vor dem Berliner Landgericht verantworten. Über den Fall berichtete die Online-Ausgabe der Zeitung „Neues Deutschland“.

Mail mit beleidigendem Inhalt wurde aus Versehen versendet
Der Mann, der seit einem Autounfall und zwei Schlaganfällen an einer Behinderung leidet, kritisiert bereits seit längerer Zeit das Vorgehen des Jobcenters Neukölln. Jahrelang hatte sich der Hartz IV-Bezieher trotz seiner körperlichen Beeinträchtigung um einen Job bemüht. Er beantragte wiederholt eine Umschulung zum Veranstaltungsfachwirt, die aber regelmäßig vom Amt abgelehnt wurde. Von seiner Sachbearbeiterin fühlte er sich zudem nicht ernst genommen. Der Mann kam sich nach eigenen Schilderungen vor wie ein „lästiger Bittsteller“, berichtet die Zeitung.

Eine Mitarbeiterin des Jobcenter, die als Zeugin geladen war, räumte ein, dass dem Mann aufgrund seines Gesundheitszustandes keine Jobangebote zugeschickt worden seien. Er habe zudem regelmäßig Emails an die Mitarbeiter gesendet, in denen er auf Diskriminierungen hingewiesen habe. Das sei irgendwann lästig geworden, so dass sich die Jobcenter-Leitung für die Anzeige entschieden habe. Mittlerweile enthielten seine Mails aber nur noch sachliche Anfragen, so die Mitarbeiterin laut der Zeitung.

Der Mann selbst hatte nicht mehr an einem Freispruch in dem Verfahren geglaubt, auch wenn ältere Mails, die als Beweismittel vorgelegt wurden, keine Beleidigungen sondern lediglich sachliche Kritik an den Arbeitsabläufen im Amt enthielten. Das Gericht entschied – zu seiner Überraschung – dennoch mit einem Freispruch für den Beklagten. Es sei nicht zweifelsfrei zu belegen, dass die besagte Mail nicht aus Versehen versendet worden sei, hieß es in der richterlichen Begründung. (ag)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

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