Hartz IV: Behindertenfeindliches Jobcenter Wuppertal?

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Jobcenter Wuppertal pflegt einen sehr “speziellen” Umgang mit Behinderten – oder geht‘s noch?

Wenn es erforderlich ist, müssen Behörden wie das Jobcenter, bei einem Termin ihren Klienten einen Übersetzer zur Seite stellen, damit der Inhalt des Gesprächs überhaupt verstanden wird. Alles andere wäre absurd und würde den Sinn eines Gesprächstermins in Frage stelle. In Wuppertal allerdings musste eine gehörlose Hartz IV Betroffene neben der Organisation, einen Gebärdendolmetscher selbst bezahlen, weil sich die Behörde weigerte, die Kosten zu übernehmen. Damit verstieß das Jobcenter klar gegen SGB X.

Das Jobcenter Wuppertal lud eine taube Leistungsberechtigte zu einem Gesprächsttermin in die Behörde ein. Hintergrund der Einladung waren wichtige rechtliche Angelegenheiten zu Leistungen im SGB II. Gehörlose benötigen für deratige Gespräche einen Dolmetscher, der in die Gebärdensprache übersetzt, um wichtige Aspekte nicht zu verpassen oder falsch zu verstehen. Gerade wenn es um Behördensprache und Rechtsansprüche geht, sind Dolemetscher unerlässlich.

Eindeutig im Gesetz geregelt

Das Gesetz regelt solche Fragen eindeutig. So heißt es in § 19 Abs. 1 S. 2 SGB X: „Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebärdensprache zu kommunizieren; Kosten für Kommunikationshilfen sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen.“

Das Jobcenter Wuppertal scheint sich offenbar nicht gut genug mit dem SGB X auszukennen oder es zu ignorieren. Die Behörde lehnte die Organisation und Kosten für einen/eine Übersetzer/in ab. Stattdessen soll die gehörlose “Kundin” die Kosten selbst tragen. Hier das Schreiben der Behörde:

Behinderenfeindlicher Jobcenter-Brief

Entschuldigung gefordert

Die Erwerbslosengruppe Tacheles e.V. aus Wuppertal fordert nicht weniger als eine Entschuldigung von dem Jobcenterleiter Thomas Lenz. Das Agieren nannte der Verein “Behindertenfeindlich”. Künftig sollte die Behörde dafür Sorge tragen, die Kosten anstandslos und wie im Gesetz vorgeschrieben, zu übernehmen. Dieser Umgang darf kein Regelfall werden, so die Initiative.

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