Hartz IV: Über 5 Milliarden Euro werden jedes Jahr vorenthalten

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Jedes Jahr werden Hartz IV Familien 5 Millarden Euro Kindergeld vorenthalten

Die Sozialexpertin Sabine Zimmermann (Die Linke) rechnet es vor: Bekämen Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind Kindergeld, müsste der Staat rund 5 Milliarden Euro zusätzlich berappen. Stattdessen wird das Kindergeld auf Hartz IV angerechnet und damit um den Kindergeldbetrag gekürzt. Im Umkehrschluss heißt das, gerade den Kindern, die auf zusätzliche Hilfen angewiesen sind, erhalten diese faktisch nicht.

Die Linke im Bundestag fordert angesichts dieser Ungerechtigkeit eine sogenannte Kindergrundsicherung für jedes Kind in Deutschland und umfassende Reformen der Familienleistungen. Allein zwischen 2007 und 2018 wurden den Kindern in Hartz IV Familien durch die Anrechnung 54,25 Millarden Euro vorenthalten.

Jedes Jahr werden armen Familien in Deutschland 5 Milliarden Euro vorenthalten

In 2018 waren es allein 4,8 Milliarden Euro. 1,1 Millionen Familien sind von dieser Praxis betroffen, wie eine kleine Anfrage durch die Linke an das Bundesarbeitsministerium bestätigte. “Jedes Jahr werden armen Familien in Deutschland 5 Milliarden Euro vorenthalten. Statt gezielt Familien mit geringem Einkommen zu fördern, begünstigt die Familienpolitik der Bundesregierung wohlhabende Familien am stärksten. Sie profitieren vom Kinderfreibetrag”, sagte Zimmermann der PNP (Donnerstagausgabe).

Die meisten Eltern der Kinder erhalten das Kindergeld zusätzlich zum Einkommen. “Ausgerechnet die ärmsten Familien aber bekommen keine zusätzliche Leistung, obwohl gerade sie finanzielle Förderung benötigen. Denn der Hartz-IV-Kinderregelsatz ist nicht einmal existenzsichernd”, erklärte Zimmermann, die Vorsitzende des Familienausschusses des Bundestages ist. “Das gesamte System der Familienleistungen muss sich grundlegend ändern”, sagt sie.

Anrechnung angeblich verfassungsgemäß

2010 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV-Leistungen verfassungsmäßig ist. Hier wurde geprüft, ob die Anrechnung nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt. Das Gericht kam jedoch zu dem Entschluss, dass die Anrechnung des Kindergeldes verfassungsmäßig ist. Es besteht zwar die Pflicht das Existenzminimum der Hartz IV-Bezieher sicher zu stellen, dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Leistungen, welche zugunsten von Kinder in gleichem Maße berücksichtigt werden wie es beim Steuerrecht der Fall ist.

Kindergeld würde eine Entlastung darstellen

Das Kindergeld beträgt für das erste Kind 204 EUR für das zweite Kind 210 EUR. Ab dem vierten Kind zahlt die Familienkasse 235 Euro. Die Hartz IV-Leistung wird um diesen Betrag gekürzt. Würde eine Anrechnung des Kindergeldes ausbleiben, würde dies eine extreme Entlastung für Hartz IV-Bezieher darstellen.

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