Hartz IV: Über 10 Jahre verweigerte ein Jobcenter Schwerkranker die Mietzahlungen

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Jobcenter gab nicht nach und verlor immer wieder

Ganze 10 Jahre musste sich eine schwerkranke Frau durch alle Instanzen klagen, weil das Jobcenter einfach nicht nachgeben wollte. Immer wieder ging die Behörde in Revision. Nun endlich konnte die schwerkranke Frau, die in diesem Jahr eine Transplantation hinter sich bringen musste, einen endgültigen Sieg vor dem Bundessozialgericht erkämpfen.

Bild: Edler von Rabenstein – fotolia

Gekennzeichnet von der schweren Erkrankung

Nadine B. ist noch immer gezeichnet vor der letzten Operation. Schmächtig und von der Krankheit stark mitgenommen sitzt sie neben zwei dicken Aktenordnern, wie die “Mitteldeutsche Zeitung” berichtet. Darin enthalten ist der gesamte Schriftverkehr der Anwälte, Gerichte und des Jobcenters.

Vor mehr als 10 Jahren kürzte das Jobcenter die Hartz IV Leistungen

Das Jobcenter kürzte der Frau im Jahre 2007 die Hartz IV Leistungen. Die Behörde nahm nämlich an, dass sie und ihr damaliger Vermieter in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würden. Eine Außenprüfung wurde veranlasst. Zudem hatte das Finanzamt den Mietvertrag nicht anerkannt, da dieser Mängel in der Form enthielt. “Dieses Nichtanerkenntnis des Finanzamtes war für die damalige Entscheidung maßgeblich”, ließ das Jobcenter verlautbaren.

Betroffene ließ sich Vorwurf nicht gefallen

Doch Nadine B. ließ sich das alles nicht gefallen, denn der Vorwurf entsprach nicht den Tatsachen. Also reichte sie erneut Anträge ein. Mit dem Vermieter schloss sie einen neuen steuerlich genügsamen Mietvertrag. Dieser wurde aber wieder nicht vom Jobcenter anerkannt. 1500 EUR blieb Nadine B. nunmehr dem Vermieter schuldig, weil das Jobcenter sich weigerte, die Mietkosten anzuerkennen. Also reichte sie weitere Anträge und Widersprüche ein. Alle wurden abgelehnt.

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Weil das alles nicht half, legte die Betroffene Klage beim zuständigen Sozialgericht Halle ein. Das war im Jahre 2010. Erst 2015 kam es zur mündlichen Verhandlung. Das Jobcenter wies die Klage ab. Die Behörde hegte Zweifel an der “Ernsthaftigkeit des Mietvertrages”. Sprich, das Jobcenter ging davon aus, dass er Mietvertrag ein Fake war und demnach Nadine B. bzw. dessen Vermieter keine Mietzahlungen zustehen würden.

Sozialgericht gab Klägerin Recht

Doch das Sozialgericht gab der Klägerin Recht und verurteilte das Jobcenter auf Kostenübernahme der außenstehenden Mietkosten. Doch der Leistungsträger ging in Berufung. “Wünschenswert wären weitere Ermittlungen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft zwischen der Klägerin und dem Vermieter gewesen”, hieß es.

Nach abgelehnter Revision Beschwerde beim Bundessozialgericht

Die Revision wurde jedoch abgewiesen. Auch damit gaben sich die Behördenmitarbeiter des Jobcenters nicht zufrieden und beantragten Beschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel. “Wir wollten klären lassen, ob das Jobcenter noch Sozialleistungen zahlen muss, wenn die Zahlungsverpflichtungen des Mieters gegenüber seinem Vermieter verjährt sind und ob ein wirksames Mietverhältnis besteht, wenn sich der Vermieter nicht um einen Vollstreckungstitel bemüht”, hieß von Seiten der Behörde gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung. Man erwartete ein Grundsatzurteil von Seiten des Bundessozialgerichts. Doch das gab es nicht.

Auch das Bundessozialgericht wies die Klage ab

Das Bundessozialgericht wies die Beschwerde ab und verdonnerte letztmalig die Behörde, die außenstehenden Mietkosten endlich zu übernehmen. In der Zeit des Urteilsspruchs lag Nadine B. gerade in der Transplantationsklinik und kämpfte um ihr Leben.

Nochmal ließ sich das Jobcenter 2 Monate Zeit

Nun war das Jobcenter gezwungen die außenstehenden Mietkosten in Höhe von 1500 EUR sowie alle Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen. Doch das Jobcenter ließ sich noch mal mehr als zwei Monate Zeit, bis sie letztendlich das Geld überwiesen.

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