Hartz 4: Wie kann ich den Sachbearbeiter im Jobcenter wechseln? So funktionierts!

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Sachbearbeiter beim Jobcenter wechseln

Nicht selten erleben Hartz IV Bezieher Drangsalierungen und Anfeindungen seitens der Jobcenter-Sachbearbeiter. In begründeten Fällen muss das nicht hingenommen werden. Eine Möglichkeit ist, den zuständigen Mitarbeiter zu wechseln. Hierzu bedarf es einer handfesten Begründung.

Im Jobcenter existiert ein Machtgefälle. Der zuständige Sachbearbeiter kann darüber entscheiden, ob beispielsweise Sanktionen verhängt werden. Oftmals kommt es zu Unstimmigkeiten bei der Schließung einer Eingliederungsvereinbarung. Viele Bürger sehen sich Diskriminierungen im Jobcenter ausgesetzt. Dass dies kein Mythos ist, zeigte unlängst eine Studie zu Ämtern und Behörden. Dabei kam zutage, dass sich Menschen vor allem im Jobcenter diskriminiert fühlen. Mehr dazu hier.

Gründe für einen Sachbearbeiterwechsel

Wer persönliche Nachteile erlebt, die nicht durch das Gesetz gedeckt sind, sollte nach § 17 Abs. 1 SGB X einen Befangenheitsantrag stellen. Zuvor ist es auf jeden Fall sinnvoll, das persönliche Gespräch zu suchen, um eventuelle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Fruchtet dies nicht, sollte man sich nicht machtlos der Situation hingeben. Ein Wechsel des Sachbearbeiters ist in folgenden Situationen gerechtfertigt:

1. Diskriminierung gegenüber dem Leistungsempfänger
2. Voreingenommenheit bezüglich der persönlichen Rechtsauffassung
3. eine freundschaftliche oder feindschaftliche Beziehung zur antragstellenden Person
4. unsachliche Äußerungen gegenüber dem Antragsteller
5. ein persönliches oder berufliches Interesse am Ausgang des Verfahrens
6. wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens

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Der Antrag sollte eingehend begründet werden. Ratsam ist es immer, sich Zeugen/Beistände nach § 13 SGB X zur Hilfe zu nehmen, die beispielsweise bei Terminen zugegen sind. Dieser kann dann beschriebende Vorfälle bestätigen.

Achtung: Wurde beispielsweise der Regelbedarf in einerm Bescheid falsch berechnet oder Leistungen nicht anerkannt, ist dies (noch) kein Grund für einen Wechsel. Hier reicht es aus, zunächst den Bescheid zu überprüfen und einen Widerspruch einzulegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist es ratsam, einen Rechtsbeistand zu suchen, der eine Klage prüft. Mehr Hilfen findet man auch in unserem Hartz4-Forum. Dort können konkrete Fragen gestellt werden.

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