Hält ein Jobcenter bewusst Zahlungen zurück?

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Rechtsanwältin wirft Jobcenter vor, vorsätzlich Leistungen verspätet gezahlt zu haben

08.01.2015

Eine Rechtsanwältin aus Chemnitz wirft dem örtlichen Jobcenter vor, bewusst Zahlungen an ihren Mandanten zurückgehalten zu haben. Auch ein entsprechender Gerichtsbeschluss führte nicht dazu, dass die Leistung umgehend an den Hartz IV-Bezieher ausgezahlt wurde. Der Mann musste deshalb über die Feiertage bis zum neuen Jahr mit neun Cent auf seinem Konto auskommen. Das Jobcenter weist jedoch alle Vorwürfe zurück. Über den Fall berichtet die Online-Ausgabe der Chemnitzer Tageszeitung „Freie Presse“.

Trotz Gerichtsbeschluss zahlte Jobcenter zunächst nicht
„Neun Cent", sagte Silke Brewig-Lange fassungslos gegenüber dem Blatt. „Wie soll man denn da überleben?" Auch ein Gerichtsbeschluss vom 16. Dezember, durch den das Jobcenter zur sofortigen Zahlung von 320 Euro Hartz IV-Leistungen für den Monat Dezember verpflichtet wurde, änderte nichts an der Situation. Die Behörde hielt das Geld weiterhin zurück. Am 2. Januar 2015 erhielt der Mann dann endlich das Geld. Bis dahin halfen Freunde, anderenfalls hätte er hungern müssen, wie die Rechtsanwältin berichtete.

Brewig-Lange unterstellt dem Jobcenter, dass es die Zahlungen vorsätzlich zurückgehalten hat. In ihrer Kanzlei gebe es sieben ähnliche Fälle. „Das Jobcenter zahlt nicht, obwohl es dazu verpflichtet wäre", so die Anwältin. „Die Vermutung liegt nahe, dass Stadt und Jobcenter Leistungen bewusst im Dezember zurückgehalten haben, um die eigenen Sparziele für das Jahr 2014 zu schaffen." Dabei bezieht sich Brewig-Lange auf einen Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2010, nachdem die Gesamtausgaben für Hartz IV-Bezieher drastisch gekürzt werden sollten. „Senkung der Aufwendungen durch arbeitsmarktbedingte Senkung der Fallzahlen", so die offizielle Bezeichnung der Sparmaßnahme, wie die Zeitung berichtet. Im Jahr 2014 sollte das Jobcenter insgesamt 1,5 Millionen Euro und 2015 weitere 500.000 Euro einsparen.

„Aus meiner Sicht ist das eine Verletzung der Menschenrechte", sagte die Anwältin. Sie habe bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Teamleiterin des Jobcenters verfasst und erwägt zudem, Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen.

Jobcenter weist alle Vorwürfe zurück
Das Jobcenter wies indes alle Vorwürfe zurück. Ein Sprecher teilte der Zeitung mit, dass sich die Behörde an alle gesetzlichen Vorgaben halte. So gebe es weder eine „mutwillige Verzögerung bei der Leistungsauszahlung" noch Sparziele bei der Auszahlung von Leistungen. „Die Mitarbeiter des Jobcenters sind bestrebt, Vorgänge schnellstmöglich zu bearbeiten, damit alle Kunden zügig ihr Geld erhalten", hieß es in einer Email, die dem Blatt vorliegt.

Im konkreten Fall des Hartz IV-Beziehers hänge die verspätete Auszahlung mit den Feiertagen zusammen. Dies lasse sich nicht vom Jobcenter beeinflussen. Die Überweisung des Geldes sei aufgrund des Gerichtsbeschlusses am 23. Dezember angewiesen worden. Einen triftigen Grund dafür, warum das Geld nicht in bar ausgezahlt wurde, als der Mann persönlich in der Behörde erschien, konnte Brewig-Lange nicht finden. Das Jobcenter behauptet jedoch, dass der Mann zwar sein persönliches Erscheinen in der Behörde angekündigt, aber nicht in die Tat umgesetzt hätte. (ag)

Bild: Lupo / pixelio.de

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