Etwa 1028 Euro für einen Alleinstehenden Bürgergeld Bezieher

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Alleinstehende Bürgergeld-Bezieher haben Anspruch auf einen Regelsatz der Bedarfsstufe 1 von 563 Euro.

Darüber hinaus bekommen Leistungsbeziehende die Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu einer Grenze bezahlt, die die Kommune als angemessen ansieht. Auch Leistungen für Mehrbedarf sind möglich.

Bekommt jeder den Regelsatz?

Der Regelsatz ist die einzige feste Größe beim Bürgergeld, doch auch ihn beziehen nicht alle Leistungsberechtigten. Einkommen wird nämlich auf den Regelsatz angerechnet.

Aufstocker, die Bürgergeld beziehen, weil ihre Erwerbsarbeit nicht den Lebensunterhalt sichert, müssen sich ihr Einkommen über einem Grundfreibetrag von 100 Euro mit den Bürgergeld-Leistungen verrechnen lassen.

Wieviel bekommen Alleinstehende insgesamt als Bürgergeld

Regelsatz plus Unterkunft plus Heizung bedeutet im bundesweiten Schnitt 1.028 Euro pro Monat, so der Stand im Frühjahr 2024. Dabei ist das Spektrum, aus dem dieser Schnitt errechnet wird, relativ breit.

Die Übernahme der jeweiligen Wohn- und Heizkosten unetrscheidet sich stark zwischen den Regionen und Kommunen. In München werden viel höhere Mieten bezahlt als in Dresden.

Wieviele Bürgergeld-Bezieher sind alleinstehend?

Alleinstehende ohne Kinder sind die größte Gruppe unter den Leistungsberechtigten, immerhin 56 Prozent. Danach kommen Alleinstehende mit Kindern. Mit und ohne Kinder bilden Alleinstehende also eine große Mehrheit derjenigen, die Leistungen von Jobcentern beziehen.

Leistungsbezug und Armutsgefahr

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern und die Armutsgefahr bremsen.

Allerdings liegt laut dem Statistischen Bundesamt die Grenze zur Armutsgefährdung bei 1.313,75 Euro im Monat und somit deutlich über den durchschnittlichen Mitteln von Leistungsberechtigten beim Bürgergeld.

Sozialverbände wie der Paritätische weisen immer wieder auf dieses Missverhältnis hin und fordern einen Regelsatz, der an die Realität angepasst ist.

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Die durchschnittlichen Leistungen iun ausgewählten Großstädten

Sieht man sich den Durchscnitt der Leistungen des Bürgergeldes in einzelnen Großstädten an, dann zeigen sich Unterschiede, die weit über 100 Euro betragen.

So liegt der Schnitt der Gesamtleistungen in Leipzig bei 971 Euro, in München aber bei 1.156 Euro. Saarbrücken (1.048 Euro), Nürnberg (1.058 Euro), Hannover (1.060 Euro) und Bremen (1.058 Euro) liegen nah beieinander. In Stuttgart gibt es mit 1.117 Euro deutlich mehr, und in Hamburg sogar 1.129 Euro.

Große Unterschiede bei den Wohnkosten

Die größten Unterschiede gibt es bei dem Miet- und Wohnkosten, und hier werden in teuren Städten höhere Leistungen übernommen als in günstigeren Regionen. München und Stuttgart sind teurer als Leipzig und Dresden, die Mieten in Hannover liegen immer noch über denen im ländlichen Mecklenburg.

Die Angemessenheitsgrenze

Jobcenter / Kommunen definieren eine Angemessenheitsgrenze, bis zu der sie Wohnkosten übernehmen. Dafür gibt es Schlüssel, die sich an den örtlichen Mietpreisen orientieren, und oft umstritten sind.

In Dresden liegt die Angemessenheitsgrenze beim Bürgergeld für Alleinstehende bei 369 Euro, in Hannover bei 458 Euro, in Köln schon bei 651 Euro und in München sogar bei 849 Euro.

Keine allgemeingültigen Kriterien

Die Mietobergrenzen sind nicht nach einem verbindlichen Schlüssel festgelegt, sondern die Kommunen haben ihre eigenen Regelungen. Eine gängige Richtlinie ist der örtliche Mietspiegel.

Allerdings spielt  in manchen Städten das Baujahr der Häuser eine Rolle und in anderen nicht.

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Es gibt Härtefälle

Die Mietobergrenze ist nicht in Beton gegossen, sondern gerade Alleinstehende können oft einen Härtefall geltend machen. Dann gibt es einen Zuschlag von zehn Prozent. Auch wer lange Jahre in der gleichen Unterkunft wohnt oder Angehörige zu pflegen hat kann als Härtefall angesehen werden.

Konflikte mit Jobcentern wegen Nichtübernahme von Wohnkosten sind allerdings häufig, und oft entscheiden erst die Sozialgerichte, dass die Behörde die Kosten zu tragen hat.

Übernahme der Heizkosten

Auch bei den Heizkosten gilt eine Angemessenheitsgrenze, zu der aber nur Richtlinien existieren (können), und diese unterscheiden zum Beispiel zwischen den Kosten für Fernwärme oder Gasheizung.

Bei 50 Quadratmetern, die für einen Alleinstehenden als angemessen gelten, bewegen sich die monatlich übernommenen Kosten zwischen 100 Euro und rund 170 Euro.

Mehrbedarfe

Zusätzlich können Leistungsberechtigte Mehrbedarfe in Anspruch nehmen, wenn diese nachweislich vorhanden sind. Diese hängen von der individuellen Situation ab. Ein typischer Mehrbedarf ist zum Beispiel eine angepasste Ernährung aufgrund einer Erkrankung.

Leistungsberechtigte zahlen keine Krankenversicherung

Das Jobcenter trägt die Krankenversicherung für Bürgergeld-Bezieher. Leistungsberechtigte bekommen also keine Mittel für Beiträge zur Krankenversicherung, müssen diese aber auch nicht bezahlen. Bei einer privaten Krankenversicherung würde das Jobcenter allerdings die Hälfte der Basisbeiträge übernehmen.