Menschen mit Behinderungen stehen oft vor verschiedenen Herausforderungen, sei es im Arbeitsleben oder im Umgang mit staatlichen Stellen. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 hat, kann die Gleichstellung in Anspruch nehmen.
Dies hat Vorteile, die aber anders sind, als würde man einen GdB von mindestens 50 erreichen.
Was bedeutet Gleichstellung?
Eine Gleichstellung bedeutet keine automatische Einstufung als Mensch mit einer Schwerbehinderung. Sie bietet nicht die gleichen Nachteilsausgleiche wie die Schwerbehinderung selbst, wie beispielsweise die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen oder mehr Urlaub zu erhalten.
Stattdessen konzentriert sich die Gleichstellung auf andere Vorteile, wie beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit, bestimmte Zuschüsse zu erhalten.
Besonderer Kündigungsschutz bei Gleichstellung
Ein wesentlicher Vorteil der Gleichstellung ist der besondere Kündigungsschutz. Wenn ein Arbeitgeber die Entlassung eines gleichgestellten Mitarbeiters in Erwägung zieht, muss er zuerst das Integrationsamt und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung konsultieren.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Mitarbeiter unkündbar ist. Der Schutz gilt nicht, wenn die Kündigung auf unzureichende Arbeitsleistung zurückzuführen ist, die nicht durch die Behinderung bedingt ist.
Lesen Sie auch:
– Schwerbehinderung: Neue Vorteile beim Europäischen Schwerbehindertenausweis
Mögliche Zuschüsse für behinderte Menschen
Des Weiteren können mit einer Gleichstellung Zuschüsse verbunden sein. Auch hier ist kein Schwerbehindertenstatus erforderlich.
Dies kann ein Vorteil für den Arbeitgeber sein und die Einstellungschancen für Menschen mit Behinderungen verbessern.
Zudem bietet das Integrationsamt Beratung und Unterstützung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die mit der Behinderung zusammenhängen.
Zusätzlich zur bereits erwähnten Unterstützung bietet eine Gleichstellung ab einem GdB von 30 gewisse weitere Vorteile. Eine Unterstützung ist die Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Das Integrationsamt kann die Kosten für spezielle Programme oder Hilfsmittel übernehmen, die für die Bewältigung der Arbeit notwendig sind.
Des Weiteren sind Lohnkostenzuschüsse möglich, die für Arbeitgeber als Anreiz dienen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Diese Zuschüsse können dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Arbeitgeber zu verringern und die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Aber: Bei einem GdB gibt es jedoch keinen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub oder kostenlose Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch ein vorzeitiger Renteneintritt ist nicht möglich.
Voraussetzungen und Vorgehensweise bei der Gleichstellung
Um eine Gleichstellung zu beantragen, muss man entweder bereits eine Anstellung haben oder sich aktiv auf Jobsuche befinden. Die Anfrage kann mündlich, schriftlich oder telefonisch bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
Ein entscheidender Aspekt ist die Begründung für die Gleichstellung, welche die potenziellen Nachteile aufgrund der Behinderung darlegt. Dies kann zum Beispiel häufige Krankheitsausfälle oder Einschränkungen bei der Arbeitsgeschwindigkeit umfassen.
Lesen Sie auch:
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel für die Unterstützung durch eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 könnte folgendes Szenario sein:
Herr Müller arbeitet als Softwareentwickler in einem mittelständischen IT-Unternehmen. Aufgrund einer chronischen Erkrankung ist er in seiner Arbeitsleistung beeinträchtigt. Trotzdem möchte er weiterhin aktiv im Berufsleben bleiben. Herr Müller beantragt beim Integrationsamt eine Gleichstellung aufgrund seines GdB von 30.
Durch die Gleichstellung erhält Herr Müller Unterstützung bei der Ausstattung seines Arbeitsplatzes.
Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für die Anschaffung einer speziellen Bildschirmarbeitsplatzbrille und eines ergonomischen Stuhls, die ihm helfen, seine Arbeit effizienter zu erledigen und gesundheitliche Beschwerden zu reduzieren.
Darüber hinaus profitiert das Unternehmen von Lohnkostenzuschüssen, die es als Anreiz zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erhält. Diese finanzielle Unterstützung erleichtert es dem Unternehmen, Herrn Müller einzustellen und ihm eine angemessene Arbeitsumgebung zu bieten.
Obwohl Herr Müller durch die Gleichstellung keine zusätzlichen Urlaubstage oder andere Vergünstigungen erhält, ermöglicht ihm die Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung, weiterhin seinem Beruf nachzugehen und sich aktiv am Arbeitsleben zu beteiligen.
Gleichstellung hat vor allem Vorteile im Arbeitsleben
Zusammenfassend bietet also eine Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen wichtige Vorteile im Arbeitsleben, insbesondere im Hinblick auf den Kündigungsschutz und mögliche finanzielle Unterstützung.
Obwohl Betroffene nicht die gleichen Rechte und Vergünstigungen wie die Schwerbehinderung selbst bietet, kann sie dennoch einen bedeutenden Unterschied im Leben von Menschen mit Behinderungen machen. Es ist daher ratsam, über eine Gleichstellung nachzudenken, wenn der Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 liegt.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.