Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark die kรถrperliche, geistige oder seelische Gesundheit eines Menschen eingeschrรคnkt ist. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis maximal 100 festgestellt.
Ab einem GdB von 50 besteht eine Schwerbehinderung. Bei einem GdB von 30 handelt es sich demnach um eine leichtere Form der Behinderung. Dennoch kann ein GdB von 30 in bestimmten Fรคllen zu Vergรผnstigungen fรผhren, insbesondere wenn er einer Schwerbehinderung gleichgestellt wird.
Wichtig: Oft wird im Alltag von โ30 Prozent Behinderungโ gesprochen. Korrekt ist jedoch die Formulierung โein Grad der Behinderung von 30โ, da es sich beim GdB um keine prozentuale Angabe, sondern um eine Maรeinheit handelt.
Da sich die prozentuale Ausdrucksweise dennoch im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert hat, wird diese aus praktischen Grรผnden hรคufig beibehalten.
Inhaltsverzeichnis
Welche Vorteile gibt es mit einem GdB von 30?
Zunรคchst ist wichtig zu betonen, dass ein GdB von 30 noch keine Schwerbehinderung darstellt. Menschen mit einem GdB von 30 haben daher keinen Anspruch auf sรคmtliche Vergรผnstigungen, die Schwerbehinderten (GdB ab 50) zustehen.
Typische Beispiele fรผr Leistungen, die erst ab einer Schwerbehinderung mรถglich sind, sind etwa der Zusatzurlaub von fรผnf Tagen im Jahr oder die Mรถglichkeit eines vorzeitigen Rentenbezugs ohne Abschlรคge.
Lohnkostenzuschuss fรผr Arbeitgeber
Trotzdem kann sich auch ein GdB von 30 positiv auswirken. In manchen Fรคllen sind Lohnkostenzuschรผsse fรผr den Arbeitgeber mรถglich.
Dies kann gerade dann eine Rolle spielen, wenn die Arbeitssituation gefรคhrdet ist oder wenn die Behinderung zu Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche fรผhrt. Arbeitgeber erhalten in solchen Fรคllen einen Anreiz, Menschen mit Behinderung zu beschรคftigen bzw. den Arbeitsplatz anzupassen.
Gleichstellung mit Schwerbehinderten
Der entscheidendste Vorteil bei einem GdB von 30 besteht in der Mรถglichkeit, eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten (GdB ab 50) zu beantragen.
Dies erfolgt รผber die Agentur fรผr Arbeit und lohnt sich vor allem dann, wenn aufgrund der Behinderung der Arbeitsplatz in Gefahr ist oder erhebliche Schwierigkeiten bei der Stellensuche bestehen.
Im Rahmen dieser Gleichstellung kรถnnen Sie bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die bei einem regulรคren GdB von 30 nicht gewรคhrt werden.
Wie hoch ist der Freibetrag bei 30 Prozent Behinderung?
Bei der Einkommenssteuer kรถnnen Menschen mit Behinderung einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser entlastet sie steuerlich, indem er eine bestimmte Summe des Einkommens von der Steuerbemessung ausnimmt.
- Pauschbetrag fรผr GdB 30: 620 Euro pro Jahr (laut ยง 33b Abs. 3 EStG).
Wichtig ist zu verstehen, dass es sich hierbei nicht um eine direkte Auszahlung handelt, sondern um einen Betrag, der bei der Einkommensermittlung berรผcksichtigt wird und somit das zu versteuernde Einkommen mindert. Davon profitieren Sie nur, wenn Sie tatsรคchlich Steuern zahlen. Wer aufgrund eines sehr geringen Einkommens ohnehin keine Steuern zahlt, kann den Pauschbetrag zwar angeben, hat aber faktisch keinen finanziellen Vorteil.
Erhalte ich bei 30 Prozent Behinderung mehr Urlaub?
Nein, ein zusรคtzlicher Urlaubsanspruch von fรผnf Tagen (bei einer Fรผnf-Tage-Woche) besteht erst ab einem GdB von 50. Auch die anderen typischen Nachteilsausgleiche โ wie die kostenfreie oder ermรครigte Nutzung des รถffentlichen Personennahverkehrs oder der vorzeitige Renteneintritt ohne Abschlรคge โ gelten erst, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.
Selbst im Falle einer erfolgreichen Gleichstellung beim GdB 30 bleibt der Anspruch auf Zusatzurlaub unberรผhrt. Das heiรt, er erhรถht sich auch durch die Gleichstellung nicht.
Wann und wie kann ich eine Gleichstellung beantragen?
Wer mit einem GdB von 30 keinen direkten Schwerbehindertenstatus hat, kann bei der Agentur fรผr Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn:
- Der derzeitige Arbeitsplatz gefรคhrdet ist, weil die Leistung aufgrund der Behinderung nicht (mehr) vollstรคndig erbracht werden kann.
- Die Behinderung die Chancen am Arbeitsmarkt stark einschrรคnkt und der Bewerbungsprozess deutlich erschwert wird.
Vorteile der Gleichstellung
- Besonderer Kรผndigungsschutz: Soll ein gleichgestellter Arbeitnehmer gekรผndigt werden, muss das Integrationsamt (bzw. Inklusionsamt) beteiligt werden. Ziel ist es, das Arbeitsverhรคltnis zu erhalten.
- Zuschรผsse fรผr Arbeitgeber: Arbeitgeber kรถnnen รผber das Integrationsamt finanzielle Unterstรผtzung fรผr eine behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung erhalten (z. B. Anschaffung spezieller Arbeitsmittel oder Software).
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben: Die Integrations- bzw. Inklusionsfachdienste kรถnnen unterstรผtzen, z. B. durch eine Arbeitsassistenz oder andere Maรnahmen, die den Erhalt bzw. die Aufnahme einer Beschรคftigung erleichtern.
Was รคndert sich nicht mit der Gleichstellung?
- Kein Anspruch auf zusรคtzlichen Urlaub: Dieser bleibt weiterhin Menschen mit Schwerbehinderung (GdB โฅ 50) vorbehalten.
- Keine vergรผnstigte oder kostenfreie Befรถrderung: Auch hier kommt es erst bei einem hรถheren GdB und bestimmten Merkzeichen zu Vergรผnstigungen.
- Kein vorzeitiger Renteneintritt: Der frรผhere Rentenbezug ohne Abschlรคge ist Schwerbehinderten vorbehalten und gilt somit nicht fรผr Gleichgestellte mit GdB 30.
Bin ich verpflichtet, meinen GdB 30 dem Arbeitgeber mitzuteilen?
Grundsรคtzlich besteht keine generelle Verpflichtung, den Grad der Behinderung oder die Anerkennung einer Gleichstellung dem Arbeitgeber zu melden. Allerdings: Mรถchten Sie von Nachteilsausgleichen oder besonderen Schutzmaรnahmen am Arbeitsplatz profitieren, ist es in der Regel notwendig, dies gegenรผber dem Arbeitgeber offenzulegen. Nur so kann das Unternehmen entsprechende Hilfen beantragen oder Ihnen die jeweiligen Vorteile zukommen lassen.
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Was kann ich tun, wenn ich mit meinem GdB unzufrieden bin?
Neufeststellungsantrag bei Verschlimmerung
Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern oder es treten neue Erkrankungen hinzu, kรถnnen Sie beim Versorgungsamt einen Neufeststellungsantrag (auch Verschlimmerungsantrag genannt) stellen. Wird eine stรคrkere Beeintrรคchtigung anerkannt, kann sich Ihr GdB erhรถhen.
Achtung: Ein Neufeststellungsantrag kann auch dazu fรผhren, dass der bestehende GdB gesenkt wird, wenn das Versorgungsamt nach Prรผfung zu dem Schluss kommt, dass die Beeintrรคchtigung geringer geworden ist. Hier ist also Vorsicht geboten.
Widerspruch und Klage
Erhalten Sie einen Bescheid, in dem Sie Ihren GdB zu niedrig oder sogar gar nicht anerkannt finden, sollten Sie zunรคchst fristgerecht Widerspruch einlegen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, ist als nรคchster Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht mรถglich. Auch dieses Verfahren ist fรผr Sie kostenfrei, wobei eventuell Kosten fรผr einen Rechtsbeistand anfallen kรถnnen, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen mรถchten.
Fazit: Das bringt ein GdB von 30 wirklich
- Keine Schwerbehinderung: Ein GdB von 30 bedeutet noch keine Schwerbehinderteneigenschaft. Viele Vergรผnstigungen, wie Zusatzurlaub oder eine frรผhere abschlagsfreie Rente, gelten erst ab einem GdB von 50.
- Behinderten-Pauschbetrag: In der Steuererklรคrung kรถnnen Sie einen Pauschbetrag von 620 Euro ansetzen, sofern Sie Einkommensteuer zahlen.
- Gleichstellung: Wenn Ihr Arbeitsplatz gefรคhrdet ist oder Sie Schwierigkeiten haben, eine geeignete Stelle zu finden, kรถnnen Sie bei der Agentur fรผr Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Sie profitieren dann unter anderem von Kรผndigungsschutz und Fรถrdermรถglichkeiten bei der Arbeitsplatzgestaltung.
- Kein automatischer Vorteil: Wer aufgrund seines geringen Einkommens keine Steuern zahlt, hat keinen Nutzen von dem Behinderten-Pauschbetrag. Auรerdem greift der besondere Kรผndigungsschutz erst, wenn die Gleichstellung bewilligt ist.
- Transparenz gegenรผber dem Arbeitgeber: Sie sind nicht verpflichtet, Ihren GdB offenzulegen. Mรถchten Sie jedoch betriebliche Vorteile in Anspruch nehmen, sollten Sie Ihren Vorgesetzten informieren.
Ein GdB von 30 kann somit in bestimmten Situationen hilfreich sein, vor allem durch die Mรถglichkeit der Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung. Dennoch sind die meisten umfangreichen Nachteilsausgleiche Schwerbehinderten ab einem GdB von 50 vorbehalten.