In Deutschland wird die Schwere einer Behinderung durch den Grad der Behinderung (GdB) bestimmt, welcher in 10er-Schritten von 20 bis 100 verläuft.
Doch was bedeutet ein GdB von 20 konkret, und welche Rechte und Vorteile ergeben sich daraus?
Was bedeutet ein GdB von 20?
Ein Grad der Behinderung von 20 wird Personen zuerkannt, die unter einer relativ leichten Behinderung leiden.
Der GdB ist ein Maßstab, der von den Versorgungsämtern festgelegt wird, um das Ausmaß der Beeinträchtigungen durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung zu bewerten.
Dabei wird der GdB in Abstufungen von 20 bis maximal 100 vergeben, wobei ein höherer Wert eine schwerere Beeinträchtigung anzeigt.
Wichtig: ein GdB von 20 gilt nicht als Schwerbehinderung. Als schwerbehindert wird man erst ab einem GdB von 50 eingestuft.
Der GdB wird nicht automatisch festgestellt; er muss von den Betroffenen aktiv beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
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Welche Vorteile bringt ein GdB von 20?
Eine der wesentlichen Erleichterungen, die Ihnen mit einem GdB von 20 zusteht ist der Behindertenpauschbetrag.
Dieser Pauschbetrag ermöglicht es, einen festgelegten Geldbetrag von der Steuer abzusetzen. Bei einem GdB von 20 beträgt dieser Pauschbetrag 384 € pro Jahr.
Dieser Betrag wird nicht direkt vom Finanzamt erstattet, sondern das zu versteuernde Einkommen wird um diesen Betrag reduziert.
Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ist, hängt von Ihrer individuellen Steuerklasse und Ihrem Einkommen ab.
Für Betroffene mit einem sehr geringen Einkommen – etwa unterhalb von 1000 € Bruttoeinkommen pro Monat – kann es jedoch sein, dass der Pauschbetrag keine praktische Auswirkung hat, da sie ohnehin keine oder nur sehr geringe Steuern zahlen.
Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung für Auszubildende und Ausbildungssuchende
Ein weiterer wichtiger Punkt eines GdB von 20 betrifft die Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung für Auszubildende oder Ausbildungssuchende.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Schwierigkeiten haben, eine passende Ausbildung zu finden oder Ihre Ausbildung aufgrund der Behinderung gefährdet ist, können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen.
Durch diese Gleichstellung haben Sie ähnliche Rechte wie Auszubildende mit einer Schwerbehinderung.
Zu den wichtigsten Vorteilen gehört ein besonderer Kündigungsschutz. Auch können Betriebe, die Sie ausbilden, Zuschüsse vom Integrationsamt erhalten, um einen behindertengerechten Ausbildungsplatz zu schaffen.
Diese Gleichstellung erleichtert zudem den Zugang zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, wie beispielsweise technische Hilfsmittel oder eine Arbeitsassistenz.
Bestimmte Vorteile, wie etwa Zusatzurlaub oder eine abschlagsfreie Altersrente, gelten weiterhin nur für Schwerbehinderte mit einem GdB von 50 oder höher.
Was tun, wenn Sie mit Ihrem GdB unzufrieden sind?
Höheren GdB durch einen Neufeststellungsantrag oder Widerspruch und Klage
Es kann vorkommen, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder neue Krankheiten hinzukommen.
In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Neufeststellungsantrag zu stellen, um eine Erhöhung des GdB zu erreichen.
Solche Anträge werden oft auch als Verschlimmerungs- oder Verschlechterungsanträge bezeichnet.
Eine Erhöhung des GdB kann jedoch nur dann erfolgen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die zusätzlichen Beeinträchtigungen den Alltag erheblich stärker beeinträchtigen als zuvor.
Darüber hinaus besteht bei einem solchen Antrag auch das Risiko, dass der GdB gesenkt oder sogar ganz aufgehoben wird, falls das Versorgungsamt zu der Auffassung gelangt, dass sich der Zustand verbessert hat.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass der festgestellte GdB zu niedrig ist oder gar nicht anerkannt wurde, ist ein Neufeststellungsantrag möglicherweise nicht der richtige Weg.
In solchen Fällen können Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes einlegen.
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Beide Verfahren sind für Sie kostenfrei.
Zusammenfassung GdB 20: Welche Informationen sind am wichtigsten?
Ein GdB von 20 bietet zwar keine umfassenden Vorteile wie eine Schwerbehinderung, kann aber insbesondere in der Ausbildung oder bei steuerlichen Aspekten von Bedeutung sein.
Sollten Sie unzufrieden mit Ihrem GdB sein oder eine Verschlechterung Ihres Zustands feststellen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen, um eine höhere Einstufung zu erreichen. Wichtig ist sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.