GEZ: Student besiegte Rundfunkbeitrag – mit einer Untätigkeitsklage

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In Deutschland gibt es einige feststehende Tatsachen: Man muss Steuern an das Finanzamt zahlen, Züge sind oft unpünktlich, und der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) in Höhe von 18,36 Euro wird Monat für Monat eingezogen. Im Jahr sind das immerhin stolze 220,32 Euro.

Student wehrte sich gegen den Rundfunkbeitrag

Ein interessanter Fall beschäftigt sich mit einem Studenten, der kein BAföG bezieht und trotzdem nicht in der Lage war, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Die Prüfung seines Härtefallantrags dauerte jedoch mehrere Jahre, in denen er weiterhin den Beitrag zahlen musste, um keine Mahngebühren zahlen zu müssen.

Um sich dagegen zu wehren, entschied er sich nunmehr nach Jahren zu klagen. Der Fall lief ungewöhnlich ab, da der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) ein Urteil um jeden Preis vermeiden wollte, um eine mögliche Präzedenzwirkung zu verhindern.

Welche bürokratischen Hürden bestehen bei einem Härtefallantrag?

In Deutschland sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, ist alles andere als einfach. Der Student musste zahlreiche Dokumente einreichen, darunter Kontoauszüge, BAföG-Bescheide, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweis über die Krankenversicherung, Studienbescheinigung, Vermögenserklärung und detaillierte Vermögensaufstellungen.

Diese umfangreiche Bürokratie wurde auch von der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger kritisiert, die sich für eine unbürokratischere Lösung für einkommensschwache Studenten aussprach. Bislang hat die Politik jedoch nicht reagiert.

Was sagt der Rundfunkstaatsvertrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

Ein Blick in den Rundfunkstaatsvertrag, insbesondere Paragraph 4 Absatz 6, zeigt, dass es geregelt ist, unter welchen Umständen eine Befreiung möglich ist.

Betroffene, die Sozialhilfe, Bürgergeld, Bafög oder Grundsicherung beziehen oder deren Einkommen nur knapp über der Bedarfsschwelle liegt, können einen Härtefallantrag stellen.

Der Student berief sich auf diese Regelung, da er nach Abzug der Mietkosten und anderen Ausgaben nicht genug Geld zum Leben übrig hatte.

Wie reagierte der Mitteldeutsche Rundfunk darauf?

Nach langem Warten und einer Untätigkeitsklage des Studenten entschloss sich der MDR schließlich, den Studenten rückwirkend vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Dies geschah allerdings erst nach erheblichem Druck des Gerichts und um ein Urteil zu vermeiden, das als Präzedenzfall für andere Studenten hätte dienen können.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bereits im vorletzten Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 1089/18) in einem ähnlichen Fall einem Studenten Recht gegeben. Das Gericht entschied, dass eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag vom Beitragsservice von ARD und ZDF nicht pauschal abgelehnt werden darf.

Vor dem Urteil hatte der Beitragsservice Studierende nur bei Nachweis von Bafög-Bezug oder anderen in § 4 Abs. 1+2 RBStV genannten Fällen von der Zahlung befreit, die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV wurde praktisch ignoriert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass dies nicht zulässig ist und der Beitragsservice die Bedürftigkeit auf Antrag selbst prüfen muss. Diese Prüfung ist aber offenbar sehr zeitaufwendig, wie der erste Fall zeigt.