GEZ: Den Rundfunkbeitrag wieder abmelden

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“Kann ich mich von der GEZ abmelden?” Diese und ähnliche Fragen zum Rundfunkbeitrag erreichen unsere Redaktion immer wieder.

Tatsächlich können sich Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und Bürgergeld sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder die Abschaffung de Rundfunkbeitrags gefordert. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich möglich.

Allerdings: Seit der Abschaffung der GEZ sind jedoch alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, den Rundfunkbeitrag für eine Wohnung zu entrichten.

Gründe warum der Rundfunkbeitrag nicht abgemeldet werden kann

Zunächst einmal die Gründe, die keine Abmeldung möglich machen:

  • Kein Abmeldegrund ist, wer nur private Sender schaut oder nur Radio hört. Auf die wirkliche Nutzung kommt es beim Rundfunkbeitrag nicht an.
  • Kein Grund für eine Abmeldung ist, wer in eine bisher unbewohnte Wohnung zieht und dort niemand anderes angemeldet werden soll. Denn dann zahlt bislang noch niemand für die Wohnung den Rundfunkbeitrag. In diesem Fall muss der Beitragsservice von ARD und ZDF informiert werden.
  • Kein Abmeldegrund besteht, wer den Rundfunkbeitrag im Grundsatz ablehnt.

Allerdings bestehen sehr wohl Abmeldegründe. Der Rundfunkstaatsvertrag regelt, wann und von wem ein Rundfunkbeitrag verlangt werden darf. Laut diesem Vertrag darf ein Beitragskonto nur dann abgemeldet werden, wenn ein Gewerbe aufgegeben wird oder die Person umzieht.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern regelt, welche Rundfunkbeiträge wann und von wem erhoben werden. Danach kann ein Beitragskonto nur abgemeldet werden, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufgeben oder umziehen:

Gründe wann der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden kann

  • Wer seine Wohnung aufgibt und in die Wohnung eines anderes dazu zieht, in der schon eine andere Person den Rundfunkbeitrag entrichtet.
  • Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und ins Ausland zieht. Dann darf man allerdings keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben
  • Wer sein Gewerbe aufgibt
  • für eine Zweitwohnung muss ebenfalls nicht gezahlt werden, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Dies muss allerdings dem Beitragsservice “pro aktiv” selbst mitgeteilt werden!

Vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag für die Dauer des Bezugs befreien lassen. Wie das funktioniert, haben wir hier beschrieben.

Dr. Utz Anhalt klärt auf

Wer zu wenig verdient

Wer zu wenig verdient und nur ganz knapp über den sozialrechtlichen Regel­­sätzen mit seinem Verdienst liegt, kann sich ebenfalls befreien lassen. Wann dies gilt, haben wir hier genau beschrieben.

Wie melde ich mich vom Rundfunkbeitrag ab

Wer sich abmelden kann, sollte dieses Formular ausfüllen. Achtung: Die Abmeldung ist nicht gleichzusetzen mit einer Befreiung. Hierfür existieren gesonderte Formulare.

Wer sein Gewerbe abgemeldet hat und deshalb keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlt, muss den Beitragsservice selbst anschreiben. Die Anschrift lautet: “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln”. Es ist davon auszugehen, dass die Abmeldebescheinigung vom Gewerbeamt angefordert wird.

Immer nachfragen!

Die Zahlungspflicht erlischt erst mit der Bestätigung, dass das Beitragskonto tatsächlich abgemeldet wurde. Deshalb sollte man immer am Ball bleiben und nachfragen. Nicht selten werden Anträge nur schleppend bearbeitet oder gehen sogar verloren.