GEZ-Gebühr: Den Rundfunkbeitrag wieder abgemeldet

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Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) wird von vielen nur sehr ungern bezahlt. Im Internet kursieren diverse Tipps und Tricks, wie man vermeintlich den Rundfunkbeitrag umgehen kann. Doch wie realistisch sind diese Ratschläge tatsächlich?

Was ist der Beitragsservice und warum muss man ihn bezahlen?

Der Beitragsservice ist die zentrale Stelle zur Erhebung des Rundfunkbeitrags, der zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio dient.

Jede Wohnung in Deutschland ist beitragspflichtig, unabhängig davon, ob die Bewohner tatsächlich Rundfunkgeräte besitzen oder nicht. Kann man sich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Ein oft gegebener Tipp im Netz ist, sich einfach auf der Homepage des Rundfunkbeitrags abzumelden, indem man vorgibt, ins Ausland zu ziehen.

Ein populäres Video zeigt einen jungen Mann, der behauptet, man könne das dafür vorgesehene Feld ohne Nachweis ausfüllen und würde nie wieder etwas vom Beitragsservice hören. Doch stimmt das wirklich?

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Funktioniert die Abmeldung ins Ausland wirklich?

Rechtlich betrachtet ist dieser Ansatz problematisch. Zwar mag es sein, dass es in einigen Fällen kurzfristig gelingt, sich dem Rundfunkbeitrag zu entziehen.

Der Beitragsservice von ARD und ZDF prüft jedoch in regelmäßigen Abständen die Daten bei den Meldeämtern.

Spätestens bei dieser Überprüfung fliegt der Schwindel auf. Die Folge: Nicht nur müssen die ausstehenden Beiträge nachgezahlt werden, sondern es droht auch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei falscher Abmeldung?

Wer versucht, sich durch falsche Angaben dem Rundfunkbeitrag zu entziehen, begeht also eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.

Darüber hinaus werden alle nicht gezahlten Beiträge rückwirkend eingefordert. Es lohnt sich also nicht, den Beitragsservice durch solche Methoden zu umgehen.

Gibt es legale Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu umgehen?

Es gibt wenige Ausnahmen, in denen man sich tatsächlich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann. Dies betrifft insbesondere Menschen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen und entsprechend nachweisen können, dass sie finanziell nicht in der Lage sind, den Beitrag zu zahlen.

Auch Bewohner von Pflegeheimen oder Menschen mit bestimmten Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.

Auch Wohngeld-Bezieher, Studenten, Schüler, Arbeitnehmer und Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wie das geht, erklären wir in diesem Artikel.

Übrigens, auch wenn der Mitwohner schon zahlt, braucht man die GEZ nicht mehr zu bezahlen.

Fallbeispiel: Frau Müller zieht ins Ausland

Frau Müller, eine 35-jährige Lehrerin aus Hannover, hat ein Jobangebot in der Schweiz angenommen. Sie plant, ihre Wohnung in Hannover vollständig aufzulösen, da sie dauerhaft in Zürich wohnen wird. Da Frau Müller weiß, dass sie in Deutschland keine Wohnung mehr haben wird, möchte sie den Rundfunkbeitrag abmelden.

Schritte, die Frau Müller unternimmt:

  1. Vorbereitung der Unterlagen:
    Frau Müller meldet sich beim Einwohnermeldeamt ab und erhält eine Abmeldebescheinigung, die ihren Wegzug ins Ausland bestätigt.
  2. Abmeldung des Rundfunkbeitrags:
    Frau Müller besucht die Website des Beitragsservice (früher GEZ) und füllt das Abmeldeformular aus. Dort gibt sie als Abmeldegrund “Dauerhafter Wegzug ins Ausland” an. Sie fügt eine Kopie ihrer Abmeldebescheinigung bei.
  3. Abschicken des Formulars:
    Sie sendet das ausgefüllte Formular online oder per Post an den Beitragsservice.
  4. Bestätigung der Abmeldung:
    Einige Wochen später erhält Frau Müller eine schriftliche Bestätigung, dass ihre Beitragspflicht mit ihrem Auszugsdatum endet. Bis zu diesem Datum muss sie noch den Beitrag zahlen, danach entfällt die Verpflichtung.

Ergebnis:
Frau Müller hat erfolgreich den Rundfunkbeitrag abgemeldet und spart sich die monatlichen Gebühren, da sie in Deutschland keine Wohnung mehr hat. In der Schweiz ist sie übrigens nicht verpflichtet, den deutschen Rundfunkbeitrag zu zahlen, da das Schweizer System separat geregelt ist.