GEZ: Beim Pflegegrad gilt Befreiung vom Rundfunkbeitrag

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Viele Bürger in Deutschland stehen dem Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) kritisch gegenüber und fragen sich, ob und wie sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen können.

Dies kann insbesondere relevant sein, wenn ein Familienmitglied schwer krank ist oder als Pflegefall gilt. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Befreiung zu beantragen? Und welche Erfahrungen gibt es dabei?

Wenn ein Pflegegrad vorliegt

Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen überlegen, die GEZ zu kündigen.

Einer der häufigsten Gründe ist die Situation, in der ein Familienmitglied schwer krank ist oder gepflegt werden muss.

In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, weiterhin Rundfunkgebühren zu zahlen, obwohl die betroffene Person den öffentlichen Rundfunk nicht nutzen kann.

Die Kündigungsgründe im Detail

Die Rundfunkgebühr ist in Deutschland grundsätzlich für jeden Haushalt verpflichtend, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder genutzt werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Befreiung von der GEZ-Gebühr ermöglichen. Zu diesen Ausnahmen zählen unter anderem:

  • Pflegebedürftigkeit: Personen, die einen hohen Pflegegrad haben, können von der Rundfunkgebühr befreit werden. Dies gilt insbesondere für Pflegegrade ab Stufe 4.
  • Schwerbehinderung: Personen mit einer Schwerbehinderung, die durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird, können ebenfalls eine Befreiung beantragen. Besonders relevant sind hierbei Hör- und Sehbehinderungen.

Ein Fall aus der Praxis

In der Kanzlei in Frankfurt gab es den Fall einer Mandantin, deren Kinder uns beauftragten, eine Befreiung von der GEZ für ihre Mutter zu erwirken, berichtet die Rechtsanwältin Christine Lederer.

Die Mutter war schwer krank und hatte einen Pflegegrad von 4 sowie eine Hörbehinderung von 100 Prozent. Zudem lag ein Schwerbehindertenausweis vor.

Zunächst griff die Anwältin zum Telefon und schilderten dem Beitragsservice von ARD und ZDF die Situation.

Sie erklärte die dauerhafte schwere Erkrankung und die 100-prozentige Behinderung. Als Beweis bot die Kanzlei an, den Schwerbehindertenausweis einzureichen.

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Die Reaktion des Beitragsservice

Die Reaktion war überraschend. Trotz der klaren Beweislage wurde der Antrag zunächst skeptisch aufgenommen. Ein Sachbearbeiter fragte: „Aber sehen kann sie doch schon noch, oder?“

Diese Reaktion zeigt, dass es nicht immer einfach ist, eine Befreiung durchzusetzen, selbst wenn die Voraussetzungen eindeutig erfüllt sind.

Tipp für die Antragstellung

Wenn Sie eine Befreiung von der GEZ beantragen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Nachweise sorgfältig sammeln: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Nachweise beisammen haben. Dazu zählen insbesondere Bescheinigungen vom Haus- oder Facharzt über die Hör- oder Sehbehinderung sowie den Pflegegrad.
  • Schwerbehindertenausweis ergänzen: Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht oft nicht aus. Lassen Sie sich zusätzlich ärztliche Bescheinigungen ausstellen, die die Unfähigkeit, den öffentlichen Rundfunk zu nutzen, detailliert darlegen.
  • Gut vorbereitet sein: Bereiten Sie sich gut auf den Kontakt mit dem Beitragsservice vor. Wissen Sie genau, welche Kriterien erfüllt sein müssen und haben Sie alle Beweise griffbereit, um eventuelle Rückfragen kompetent beantworten zu können.

Ergebnis: Einige Hürden aber machbar

Die Kündigung des Rundfunkbeitrages ist möglich, aber mit einigen Hürden verbunden. Besonders in Fällen von schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sollten Betroffene und ihre Angehörigen genau wissen, welche Nachweise erforderlich sind und wie man am besten vorgeht.

Die Erfahrungen zeigen, dass eine sorgfältige Vorbereitung und die richtige Dokumentation entscheidend sind, um erfolgreich eine Befreiung zu erwirken.

Es gibt auch noch weitere Gründe, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Diese haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.