GEZ: 9 Gründe um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen

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Der Rundfunkbeitrag wird pauschal pro Haushalt erhoben, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen oder der vorhandenen Empfangsgeräte. Nicht jeder muss jedoch den GEZ-Beitrag zahlen. Wann eine Rundfunkbeitragsbefreiung möglich ist, erläutern wir hier.

Im Grundsatz ist gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag jeder Haushalt verpflichtet, einen monatlichen Beitrag zu entrichten, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.

9 Gründe um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen

Unter bestimmten Bedingungen können sich Menschen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Hierzu zählen insbesondere Empfänger bestimmter Sozialleistungen. Zu den relevanten Sozialleistungen gehören unter anderem:

  1. Bürgergeld (ALG II) oder Sozialgeld: Menschen, die staatliche Hilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, haben das Recht auf Befreiung.
  2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe: Diese Leistung unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
  3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Ältere oder erwerbsunfähige Menschen können ebenfalls eine Befreiung beantragen.
  4. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz: Menschen, die aufgrund von besonderen Umständen wie Kriegsopfern staatliche Unterstützung erhalten, sind berechtigt.
  5. BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe: Studierende und Auszubildende, die diese Unterstützungen erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich ebenfalls befreien lassen.
  6. Asylbewerberleistungen: Diese und ähnliche Leistungen qualifizieren ebenfalls zur Befreiung.
  7. Schwerbehinderung; ab Grad 80, Gehörlos oder Blind.
  8. Pflegegrad: Befreiung bei Pflegebedürftigkeit
  9. Einkommen unter oder leicht über der Grundsicherung (Härtefallregelung)

Pflegebedürftigkeit und Befreiung

Ein weiterer wichtiger Grund ist die Pflegebedürftigkeit. Personen, denen aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wurde, haben das Recht auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Auch volljährige Menschen, die in stationären Einrichtungen leben und dort Unterstützung erhalten, können von dieser Abgabe befreit werden.

Menschen, die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, können ebenfalls einen Antrag auf Befreiung stellen. Dazu gehören auch diejenigen, die Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz beziehen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfolgt nicht automatisch. Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden. Als Nachweis dienen Kopien der Bewilligungsbescheide der zuständigen Behörde. Wichtige Anforderungen hierbei sind:

  • Der Name des Leistungsempfängers muss klar ersichtlich sein.
  • Es muss ersichtlich sein, welche Art von Leistung gewährt wird.
  • Der Zeitraum der Leistungsgewährung muss angegeben sein.

Nur durch Vorlage vollständiger und gut lesbarer Dokumente kann eine Befreiung beantragt werden.

Was bedeutet eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags?

Nicht nur die Befreiung, sondern auch die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist möglich. Diese kann beantragt werden, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen “RF” vermerkt ist. Das Merkzeichen wird Personen zuerkannt, die:

  • blind oder wesentlich sehbehindert sind,
  • gehörlos oder hörbehindert sind,
  • einen Behinderungsgrad von mindestens 80 haben und dadurch nicht in der Lage sind, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.

In solchen Fällen beträgt die Höhe des ermäßigten Beitrags ein Drittel der normalen Gebühr. Dies entlastet Betroffene und unterstützt sie finanziell.

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Welche Auswirkungen hat die Befreiung oder Ermäßigung auf andere Personen im Haushalt?

Eine genehmigte Befreiung oder Ermäßigung wirkt sich nicht nur auf den Antragsteller aus, sondern kann auch für andere Personen im Haushalt relevant sein. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die im gleichen Haushalt leben, müssen keine zusätzlichen Beiträge leisten.

Das bedeutet, dass ein Haushalt, in dem beispielsweise eine ermäßigte oder befreite Person lebt, als ein Beitrag zahlender Haushalt gilt.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch ohne Sozialleistungen

Wer kein Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, aber dennoch kaum weniger Einkommen hat, als beim Bürgergeld, kann sich ebenfalls befreien lassen. Dieser Betrag liegt bei 18,36 Euro.

Würde ein Rundfunkbeitrag gezahlt, würde dies eine Härtefallsituation darstellen. Wegen dem Rundfunkbeitrag soll niemand schlechter gestellt sein, als würde man Sozialleistungen beziehen. Dies ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag so festgelegt. Dazu auch mehr hier.

Wie stelle ich einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung?

Die Antragstellung erfordert sorgfältige Vorbereitung und das Einreichen der entsprechenden Unterlagen. Folgende Dokumente sollten bereitgehalten werden:

  • Schwerbehindertenausweis, falls eine Ermäßigung beantragt wird.
  • Bescheid über Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.
  • Bestätigung über geringfügige Einkommensüberschreitungen, falls dies zutrifft.