Geringere Abschläge auf EM-Rente mit einer Schwerbehinderung?

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Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, bezieht häufig auch eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Oft führt diese zu Abschlägen bei der Altersrente. Sorgt eine Schwerbehinderung jetzt dafür, dass diese Abzüge entfallen? Darüber wollen wir in diesem Artikel aufklären.

Altersrente mit Schwerbehinderung

Rentenversicherte mit Schwerbehinderung können generell zwei Jahre früher in Rente gehen als Rentenversicherte ohne Schwerbehinderung. Wenn sie Abschläge in Kauf nehmen sogar noch eher.

Für wen gilt die Altersrente für Schwerbehinderte?

Mit einer Schwerbehinderung können Sie in die dafür vorgesehene Altersrente gehen, wenn Sie erstens die Regelalterszeit bei Schwerbehinderung erreicht haben, zweitens einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr vorweisen und drittens 35 Versicherungsjahre gesammelt haben.

Abschläge bei Erwerbsminderungsrente

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss höchstwahrscheinlich später Abschläge bei der Altersrente in Kauf nehmen, auch wenn er sich die Erwerbsminderung “nicht ausgesucht” hat.

Erwerbsgeminderte können bis zu 10,8 Prozent ihrer Bruttoaltersrente wegen ihrer Erwerbsminderung verlieren. Wer vor dem 65. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss pro Jahr 3,6 Prozent Minus im Ruhestand hinnehmen, allerdings ist bei 10,8 Prozent die Grenze gezogen, auch wenn sie schon mit Ende 20 erwerbsgemindert werden.

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Der Paragraph 77 SGB 6 besagt, dass der bisherige Abschlag aus der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente übernommen wird. Das gilt allerdings mit Einschränkungen.

Ein Sonderfall ist es, wenn sich sich bei der Altersrente mehr Entgeltpunkte als bei der Erwerbsminderungsrente ergeben.

Dann werden die neuen zusätzlichen Entgeltpunkte mit einem Abschlag von 2,7 Prozent (Januar 2024) oder ohne Abschlag (Oktober 2024) berücksichtigt.

Was gilt bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente?

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird nur für die Hälfte der Entgeltpunkte ein Abschlag in der Altersrente vorgenommen. Neue oder bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte werden wiederum mit 2,7 Prozent (Januar 2024) oder gar keinem Abschlag (Oktober 2024) berechnet.

Der Bestandsschutz ist wichtig

Die persönlichen Entgeltpunkte aus der Erwersbminderungsrente werden mit denen aus der neu brechneten Altersrente verglichen. Sind nämlich die Punkte aus der Erwerbsminderungsrente höher, dann bleibt die Altersrente auf diesem Niveau.

40jährige Wartezeit

Wer mit einer vollen Erwerbsminderungsrente eine 40jährige Wartezeit erfüllt, kann bereits mit 63 in eine Altersrente ohne Abschlag gehen. Für jeden Monat davor sind nach wie vor 0.3 Prozent Abschlag fällig.

Schwerbehinderung und Erwerbsminderung

Wer 35 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung anerkannt hat und eine Schwerbehinderung, der oder die muss tatsächlich weniger oder keine Abschläge zahlen im Vergleich zur Altersrente für Menschen ohne Schwerbehinderungen.

Das hat allerdings nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. Weder bedeutet Schwerbehinderung automatisch Erwerbsminderung oder Erwerbsminderung Schwerbehinderung, noch hilft Ihnen der Status als schwerbehindert bei den Abschlägen einer Erwerbsminderungsrente.