Kündigung innerhalb der Probezeit – Ist auch dann eine Abfindung möglich?

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Häufig sichern sich Arbeitgeber ab, indem sie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbaren. Kann ein Arbeitnehmer, dem während der Probezeit gekündigt wird, eine Abfindung verlangen?

Was bedeutet eine Probezeit?

Die meisten Arbeitgeber vereinbaren zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses eine Probezeit. Der Arbeitgeber nutzt diese Zeit, um beurteilen zu können, ob der neu eingestellte Arbeitnehmer die Stelle nach seinen Vorstellungen ausfüllt.

Nach § 622 Abs. 3 BGB darf eine solche Probezeit maximal sechs Monate dauern, erklärt Rechtsanwalt Christian Lange. “Dabei muss die Probezeit immer vorher im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Enthält der Arbeitsvertrag keine Probezeit, gibt es auch keine”, so Lange.

Darf der Chef ohne Grund in der Probezeit kündigen?

Darf der Arbeitgeber also in der Probezeit immer grundlos kündigen? Zunächst einmal können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach § 622 Abs. 3 BGB die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen nutzen, um zu kündigen”, sagt Lange. “Eine Kündigung auch in der Probezeit muss aber nicht immer rechtswirksam sein.”

Der Chef muss gegenüber dem Gekündigten zunächst einmal nicht begründen, warum er innerhalb der Probezeit kündigt. Das ist so, weil das Kündigungsschutzgesetz oft in der Probezeit nicht greift.

Die Kündigung kann aber auch aus anderen Gründen anfechtbar sein. So ist zu prüfen, ob die Kündigung erst nach Ablauf der Probezeit zugestellt wurde.

Dann ist eine Kündigung während der Probezeit nicht rechtens

Es kann sein, dass das Kündigungsschutzgesetz doch greift. Das ist der Fall, wenn:

1. Ein Anwalt prüft, ob ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegt.

2. Die Arbeitnehmerin ist schwanger, befindet sich im Mutterschutz oder in Elternzeit, das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung.

3. eine nicht ordnungsgemäße Unterschrift vorliegt, weil die Kündigung nicht schriftlich mit Originalunterschrift übergeben wurde. Auch in diesem Fall ist die Kündigung unwirksam. Unterschriften müssen ebenfalls im Original geleistet werden. Initialen oder Kürzel reichen nicht aus.

4. Wenn der Betriebsrat nicht angehört wurde, muss auch die Kündigung während der Probezeit angefochten werden, so der Anwalt.

5. Wurde im Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart, ist auch die Probezeit unwirksam.

Kündigung sollte immer überprüft werden

Es lohnt sich daher immer, das Kündigungsschreiben genau zu prüfen und auf Formfehler zu untersuchen. Auch wer aus den genannten Gründen besonderen Kündigungsschutz genießt, sollte eine Kündigung nicht einfach hinnehmen.

Mit einer Kündigungsschutzklage kann die Wiedereinstellung durchgesetzt werden. Ist die Kündigung nicht rechtmäßig, kann der Anwalt zum Beispiel eine Abfindung erstreiten.

Viele Kündigungen verstoßen gegen das Kündigungsschutzgesetz. Daher ist es ratsam, schnell eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Frist nach Kündigung einhalten

Wer innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung keine Kündigungsschutzklage einreicht, kann trotz fehlerhafter Kündigung nur in besonderen Fällen auch im Nachhinein eine Klage einreichen.

Entweder kann eine Wiedereinstellung erreicht werden oder man einigt sich auf eine Abfindung. “Meistens wird bereits in einer Vorverhandlung eine Abfindung vereinbart”, so der Anwalt.

Warum ein Anwalt sinnvoll ist

Auch die Gegenseite kann das Risiko einer Klage sehr gut einschätzen. Für eine Klage sollte jedoch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden. Nur dieser kennt die Tricks der Arbeitgeber und kann den Fehler in der Kündigung finden.

Eine Klage muss inhaltlich gut vorbereitet sein, um die Chancen auf eine Abfindung deutlich zu erhöhen.

Viele Gekündigte glauben, dass sie gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber nichts ausrichten können. Das Gegenteil ist der Fall. Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer und der Kündigungsschutz ist in Deutschland sehr weit gefasst.

Das Kündigungsschutzgesetz ist stark auf die Rechte der Arbeitnehmer ausgerichtet, so dass viele Arbeitgeber geradezu Angst vor Kündigungen haben.

Auch Aufhebungsverträge immer prüfen

Deshalb werden den Betroffenen häufig Aufhebungsverträge angeboten. Ein solcher Aufhebungsvertrag sollte jedoch nicht leichtfertig unterschrieben werden. Die Aussicht auf eine hohe Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist in der Regel deutlich höher.

Krank in der Probezeit

Wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit krank wird, erhält er sein normales Gehalt. Allerdings muss das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden haben.

Ist dies nicht der Fall, springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Auch hier ist zu prüfen, ob eine Kündigung im Krankheitsfall rechtmäßig ist.

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