Menschen, die vor dem Jahr 1964 geboren wurden, haben oft einen besonderen Vorteil beim frühzeitigen Einstieg in die Rente. Sie können dank einer gesetzlichen Sonderregelung schon vor ihrem 65. Geburtstag eine abschlagsfreie Altersrente erhalten. Dieser Beitrag zeigt, was Sie darüber wissen sollten und wie Sie davon profitieren.
Inhaltsverzeichnis
Warum jetzt so viele Menschen in Rente gehen
Die geburtenstarken Jahrgänge erreichen in den kommenden Jahren das Rentenalter. Fachleute sprechen von den Babyboomern, die das deutsche Sozialversicherungssystem stark prägen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird die Zahl der Neurentner im Jahr 2025 besonders hoch sein.
Viele schaffen es sogar, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu wechseln. Sie tun dies mit der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Um von ihr zu profitieren, müssen Beschäftigte 45 Beitragsjahre nachweisen.
Diese Rente existiert seit 2012. Sie wurde eingeführt, als der Gesetzgeber die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre anhob. Damals suchte man nach einem Ausgleich für Menschen, die lange im Berufsleben standen und nun nicht bis zum höheren Rentenalter warten wollten.
Seither nutzen viele diese Option, die grundsätzlich ab Geburtsjahrgang 1964 erst mit 65 Jahren greift. Doch für Ältere gelten andere Altersgrenzen. Dort setzt die Sonderregelung nach § 236b SGB VI an.
Die Sonderregelung: Wer vor 1964 geboren ist, kann früher starten
Laut § 38 SGB VI beginnt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte normalerweise ab 65 Jahren. Für Geburtsjahrgänge vor dem 1. Januar 1964 gilt jedoch eine Übergangsregel. Sie garantiert einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge, wenn man 45 Versicherungsjahre nachweist. Das frühere Einstiegsalter variiert je nach Geburtsdatum. Wer 1953 geboren wurde, durfte beispielsweise noch mit 63 beginnen.
Ab dem Jahrgang 1953 klettert das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten. Wer 1960 das Licht der Welt erblickte, darf erst mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei starten. Für 1963 gelten 64 Jahre und 10 Monate. Mit Jahrgang 1964 läuft die Sonderregelung aus: Dann gilt für alle, die auf diese Rente abzielen, ein Einstiegsalter von 65.
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So prüfen Sie Ihren Anspruch
Wer mindestens 45 Jahre eingezahlt hat, kann prüfen, ob er zum berechtigten Personenkreis gehört. Neben Pflichtbeiträgen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zählen bestimmte Zeiten der Kindererziehung, des Wehr oder Zivildienstes, der Pflege von Angehörigen oder Phasen mit freiwilligen Beiträgen (vgl. SGB VI, dort in verschiedenen Regelungen aufgeführt). Entscheidend ist die Summe dieser Zeiten.
Zusätzliche Fragen sind:
- Geburtsjahr: Liegt es zwischen 1953 und 1963? Dann kommt die Stufenregelung zum Tragen.
- Beitragsjahre: Erreichen Sie die 45 Jahre rechtzeitig?
- Kontenklärung: Sind alle Zeiten in Ihrem Rentenkonto korrekt verbucht?
Eine falsche Erfassung einzelner Perioden kann schnell den Unterschied machen. Wer auf Nummer sicher gehen will, beantragt eine Kontenklärung. Rechtsdienstleister und Rentenberater bieten hier Unterstützung. So vermeiden Sie Lücken, die Sie später Zeit und Geld kosten könnten.
Was Sie konkret tun können
- Rentenkonto prüfen: Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an. Dort steht, welche Beiträge erfasst wurden.
- Fehler beheben: Falls Angaben fehlen, sollten Sie Nachweise (zum Beispiel Ausbildungs und Beschäftigungszeiten) einreichen.
- Beratung einholen: Ein Rentenexperte oder eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kann klären, ob Sie frühzeitig einen Antrag stellen dürfen.
Wenn Sie Ihren Antrag rechtzeitig vorbereiten, vermeiden Sie Hektik. Das entlastet Sie und verschafft Ihnen Planungssicherheit.
Wann sich die Flexi-Rente lohnt
Seit 2017 existiert die Flexi-Rente. Damit können Sie Teilrentenmodelle oder Hinzuverdienstgrenzen nutzen. Diese Regelung lässt Ihnen Spielraum, wenn Sie noch nicht vollständig aus dem Berufsleben ausscheiden möchten. Wer die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nimmt, kann sie mit flexiblen Zuverdienstoptionen kombinieren.
Sie arbeiten zum Beispiel weiter in Teilzeit. Dabei bleibt Ihr Anspruch auf die Vollrente erhalten, sofern Sie bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreiten.
Beispiele aus der Praxis
Stellen Sie sich vor, Herr Müller (geboren 1959) kann mit 45 Beitragsjahren eigentlich erst mit 64 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen. Dank kontinuierlicher Beschäftigung und früher Ausbildungen sammelte er aber mehr Beitragszeiten als nötig.
Er erreicht die 45 Jahre noch vor seinem 64. Geburtstag. Nach Prüfung durch seine Rentenberatung stellte sich heraus, dass er sogar 64 Jahre und 2 Monate nicht voll ausschöpfen muss. Aufgrund einer weiteren rentenrechtlichen Ausnahme kann er zwei Monate eher in Rente. So spart er Zeit und verzichtet nicht auf monatliche Zahlungen.
Ein anderes Beispiel:
Frau Berger (geboren 1962) stellt fest, dass ihre Kindererziehungszeiten nicht vollständig anerkannt wurden. Ein Rentenberater half ihr, die Nachweise vorzulegen. Anschließend stufte die Rentenversicherung sie als „besonders langjährig versichert“ ein.
Das verschaffte ihr einige Monate Vorsprung gegenüber dem regulären Rentenbeginn. Zusätzlich plant sie, über die FlexiRente geringe Einkünfte aus Beratertätigkeiten zu erzielen.
Häufige Fragen und Tipps
Muss ich mit Abschlägen rechnen?
Nur wenn Sie vor dem gesetzlich festgelegten Starttermin gehen. Wer die Sonderregelung einhält, bekommt aber keine Kürzung.
Was passiert bei parallel laufenden Ansprüchen, z. B. aus dem Ausland?
Hier sollten Sie die Bedingungen in Ihrem Heimat oder Arbeitsland prüfen. Oft können internationale Abkommen greifen.
Wie beantrage ich die Rente richtig?
Es lohnt sich, mehrere Monate im Voraus alle Unterlagen zusammenzustellen. Experten helfen beim Ausfüllen und minimieren das Risiko falscher Bescheide.