In der Vergangenheit war es unter bestimmten Umständen möglich, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Doch wie sieht es heute aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ohne Abzüge in Rente zu gehen? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema abschlagsfreie Rente.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente
Eine abschlagsfreie Rente können Sie unter bestimmten Bedingungen erhalten.
Eine Voraussetzung ist, dass Sie 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Dies bedeutet, dass während dieser Zeit sowohl Sie als auch Ihre Arbeitgeber Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.
Die 45 Jahre müssen jedoch nicht ausschließlich aus Erwerbsarbeit bestehen. Auch andere Zeiten, wie Kindererziehung oder Pflege, können angerechnet werden.
Regelaltersgrenze und vorzeitige Rente
Die Regelaltersgrenze, das gesetzliche Renteneintrittsalter, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Wenn Sie die Voraussetzung der 45 Versicherungsjahre erfüllen, können Sie zwei Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter abschlagsfrei in Rente gehen.
Ein Beispiel: Rentenversicherte, deren gesetzliches Rentenalter bei 67 Jahren liegt, können bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand treten.
Rente für schwerbehinderte Menschen
Frühere Rente für Schwerbehinderte
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben ebenfalls die Möglichkeit, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Voraussetzung hierfür ist neben der Schwerbehinderung, dass sie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können.
Anrechnungszeiten bei der 35-jährigen Versicherungszeit
Für die 35-jährige Versicherungszeit zählen nicht nur Zeiten der versicherungspflichtigen Arbeit, sondern auch andere relevante Zeiten. Dazu gehören:
- Kindererziehungszeiten
- Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Phasen längerer Krankheit
- Unterschiede je nach Jahrgang
Letzte Jahrgänge mit abschlagsfreier Rente ab 63
Rentenberechtigte, die 1952 geboren wurden, konnten noch im Monat ihres 63. Geburtstags ohne Abschläge in Rente gehen.
In den folgenden Jahren stieg die Altersgrenze schrittweise an. Zum Beispiel konnten Menschen des Jahrgangs 1957 erst mit 63 Jahren und zehn Monaten ohne Abzüge in den Ruhestand treten.
Grundvoraussetzung war jeweils die Erfüllung der 45 Versicherungsjahre.
Wann ist das gesetzliche Renteneintrittsalter?
In dieser Tabelle können Sie sehen, wann das gesetzliche Renteneintrittsalter ist:
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
1955 | 65 und 9 Monate |
1956 | 65 und 10 Monate |
1957 | 65 und 11 Monate |
1958 | 66 |
1959 | 66 und 2 Monate |
1960 | 66 und 4 Monate |
1961 | 66 und 6 Monate |
1962 | 66 und 8 Monate |
1963 | 66 und 10 Monate |
1964 | 67 |
Rente wegen Erwerbsminderung
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Neben der Altersrente gibt es auch die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn jemand aufgrund einer chronischen Erkrankung länger als sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Arbeit auszuführen.
Voraussetzung ist, dass das “gesundheitliche Restleistungsvermögen” unter drei Stunden täglich liegt.
Frühestmöglicher Bezug
Eine EM-Rente kann theoretisch bereits in jungen Jahren, wie in den 20ern, bezogen werden.
Häufiger tritt dieser Fall jedoch bei älteren Personen auf, die bereits die 50 überschritten haben und ernsthafte gesundheitliche Probleme entwickeln.
Steuerliche Aspekte
Steuern auf die Rente
Der Bezug einer abschlagsfreien Rente hat keine direkten Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Steuern. Allerdings können bei Vorliegen einer Schwerbehinderung steuerliche Erleichterungen in Betracht kommen.
Beratungsmöglichkeiten
Anlaufstellen für Rentenfragen
Wenn Sie weitergehende Fragen zur vorgezogenen Rente haben, stehen Ihnen mehrere Beratungsstellen zur Verfügung.
Die Antrags- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind hierbei Ihre erste Anlaufstelle.
Sollten Sie dort keinen Termin bekommen oder eine unabhängige Meinung einholen wollen, können Sie sich auch an die Sozialrechtsberatung des SoVD (Sozialverband Deutschland) wenden.
Insgesamt gibt es also auch heute noch verschiedene Möglichkeiten, ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über Ihre individuellen Voraussetzungen informieren und die entsprechenden Nachweise bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.