Früher in Rente ohne Abschlag: Diese Jahrgänge haben Glück – Ganze Tabelle

Lesedauer 2 Minuten

In der Vergangenheit war es unter bestimmten Umständen möglich, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Doch wie sieht es heute aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ohne Abzüge in Rente zu gehen? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema abschlagsfreie Rente.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente

Eine abschlagsfreie Rente können Sie unter bestimmten Bedingungen erhalten.

Eine Voraussetzung ist, dass Sie 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Dies bedeutet, dass während dieser Zeit sowohl Sie als auch Ihre Arbeitgeber Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.

Die 45 Jahre müssen jedoch nicht ausschließlich aus Erwerbsarbeit bestehen. Auch andere Zeiten, wie Kindererziehung oder Pflege, können angerechnet werden.

Regelaltersgrenze und vorzeitige Rente

Die Regelaltersgrenze, das gesetzliche Renteneintrittsalter, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Wenn Sie die Voraussetzung der 45 Versicherungsjahre erfüllen, können Sie zwei Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter abschlagsfrei in Rente gehen.

Ein Beispiel: Rentenversicherte, deren gesetzliches Rentenalter bei 67 Jahren liegt, können bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand treten.

Rente für schwerbehinderte Menschen

Frühere Rente für Schwerbehinderte

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben ebenfalls die Möglichkeit, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Voraussetzung hierfür ist neben der Schwerbehinderung, dass sie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können.

Anrechnungszeiten bei der 35-jährigen Versicherungszeit

Für die 35-jährige Versicherungszeit zählen nicht nur Zeiten der versicherungspflichtigen Arbeit, sondern auch andere relevante Zeiten. Dazu gehören:

  • Kindererziehungszeiten
  • Pflege von Angehörigen
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Phasen längerer Krankheit
  • Unterschiede je nach Jahrgang

Letzte Jahrgänge mit abschlagsfreier Rente ab 63

Rentenberechtigte, die 1952 geboren wurden, konnten noch im Monat ihres 63. Geburtstags ohne Abschläge in Rente gehen.

In den folgenden Jahren stieg die Altersgrenze schrittweise an. Zum Beispiel konnten Menschen des Jahrgangs 1957 erst mit 63 Jahren und zehn Monaten ohne Abzüge in den Ruhestand treten.

Grundvoraussetzung war jeweils die Erfüllung der 45 Versicherungsjahre.

Wann ist das gesetzliche Renteneintrittsalter?

In dieser Tabelle können Sie sehen, wann das gesetzliche Renteneintrittsalter ist:

Geburtsjahr Regelaltersgrenze
1955 65 und 9 Monate
1956 65 und 10 Monate
1957 65 und 11 Monate
1958 66
1959 66 und 2 Monate
1960 66 und 4 Monate
1961 66 und 6 Monate
1962 66 und 8 Monate
1963 66 und 10 Monate
1964 67

Rente wegen Erwerbsminderung

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Neben der Altersrente gibt es auch die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn jemand aufgrund einer chronischen Erkrankung länger als sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Arbeit auszuführen.

Voraussetzung ist, dass das “gesundheitliche Restleistungsvermögen” unter drei Stunden täglich liegt.

Frühestmöglicher Bezug

Eine EM-Rente kann theoretisch bereits in jungen Jahren, wie in den 20ern, bezogen werden.

Häufiger tritt dieser Fall jedoch bei älteren Personen auf, die bereits die 50 überschritten haben und ernsthafte gesundheitliche Probleme entwickeln.

Steuerliche Aspekte

Steuern auf die Rente

Der Bezug einer abschlagsfreien Rente hat keine direkten Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Steuern. Allerdings können bei Vorliegen einer Schwerbehinderung steuerliche Erleichterungen in Betracht kommen.

Beratungsmöglichkeiten

Anlaufstellen für Rentenfragen

Wenn Sie weitergehende Fragen zur vorgezogenen Rente haben, stehen Ihnen mehrere Beratungsstellen zur Verfügung.

Die Antrags- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind hierbei Ihre erste Anlaufstelle.

Sollten Sie dort keinen Termin bekommen oder eine unabhängige Meinung einholen wollen, können Sie sich auch an die Sozialrechtsberatung des SoVD (Sozialverband Deutschland) wenden.

Insgesamt gibt es also auch heute noch verschiedene Möglichkeiten, ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über Ihre individuellen Voraussetzungen informieren und die entsprechenden Nachweise bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.