Wer Bürgergeld-, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) befreien lassen. Dabei müssen allerdings Fristen eingehalten werden. Die Befreiung von den Gebühren erfolgt nicht automatisch.
Keine automatische Befreiung
Bürgergeld Bezieher können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Allerdings ist die Frist zur Antragstellung zur Befreiung begrenzt. Ein Antrag muss immer gestellt werden, da der Rundfunkbeitrag automatisch für alle Bürger in Deutschland pauschal gilt. Daher ist die Befreiung nicht automatisch.
Um sich von den Gebühren befreien zu lassen, muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser ist die Kopie des Leistungsbescheides, der an den Beitragsservice geschickt wird.
Befreiung gilt ab Datum des Bewilligungsbescheides
Eine Befreiung gilt immer ab dem Datum des Bewilligungsbescheides. Allerdings muss der Antrag innerhalb von 8 Wochen eingereicht werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss nachzahlen. Den Antrag vorsorglich zu stellen geht allerdings auch nicht, da erst der Bürgergeld bzw. Sozialhilfe Bescheid erstellt sein muss. Dieser gilt dann als Nachweis.
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Auch bei niedrigem Einkommen kann eine GEZ-Befreiung beantragt werden
Wenn das Einkommen nur knapp über dem Bürgergeld-Regelsatz liegt, greift die Härtefallregelung. Dann kann eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragt werden. Diese Regelung gilt auch für Rentner und Rentnerinnen.
Der Härtefallantrag muss beim Rundfunkbeitragsservice eingreicht werden. Allerdings klappt das nur, wenn die Einkünfte nicht mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.
Wer davon betroffen ist, sollte wie beschrieben einen Härtefallantrag Nummer 440 stellen. Auf der Seite sollte die Option “auf Grund einer Einkommensüberschreitung” gewählt sein.
Anbei sollte ein Bescheid des Jobcenters oder einer anderen Sozialbehörde begelegt sein, die bescheinigt, dass keine Grundsicherung gewährt wird, weil das Einkommen geringfügig über dem Regelsatz liegt. Hierbei ist entscheidend, dass die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro übersteigt.
Es ist wichtig, dass die Behörde die Höhe des Einkommens geprüft hat und der Mehrbetrag auf dem Bescheid vermerkt ist. Weiteres dazu auch hier!