Die meisten Bürger gehen davon aus, dass sie rechtsverbindliche und förderliche Auskünfte von ihrer Behörden erhalten. Doch wer auf Hartz IV angewiesen ist, kann sich auf diese Gewissheit in keinem Fall verlassen. Das zeigen auch die hohen Fehlerquoten bei den Hartz IV Bescheiden. Statt zu helfen, riet nämlich eine Jobcentermitarbeiterin einem Hartz IV Leistungsbezieher, er solle doch einen Kredit aufnehmen bis über seine Leistungen entschieden sind. Die Folge: Der Kredit wurde dem Betroffenen als Einkommen angerechnet. Zusätzlich verschuldete er sich hoch.
Jobs sind immer nur befristet
Der gelernte Sanitärinstallateur, Gerd Schulz, war aufgrund zweier Unfälle körperlich eingeschränkt. Im Jahr 2001 war er zunächst durch einen Angriff erheblich verletzt worden. Im Jahr 2006 folgte ein schwerer Fahrradunfall.
Die Langzeitfolgen sind ständige Schmerzen und Beeinträchtigungen in der Schulter. Arbeiten wollte er dennoch. Daher nahm er immer wieder befristete Jobs an. Da das Einkommen aber nicht ausreichte, erhielt er zusätzlich aufstockende Leistungen in Höhe von 191 Euro vom Jobcenter.
Jobcenter-Mitarbeiterin empfiehlt Kredit aufzunehmen
Im März 2015 stand Gerd Schulz erneut vor einer Operation. Kurz zuvor hatte man ihn, wie schon so häufig in der Vergangenheit, aus einem befristeten Arbeitsverhältnis entlassen. Aufgrund des geringen Krankengeldes was ihm zustand, nahm er Kontakt zum Jobcenter auf und erkundigte sich nach höheren Leistungen.
Die zuständige Sachbearbeiterin setzte den Mann darüber in Kenntnis, dass die Bearbeitung eines Antrages auf den vollen Leistungsbezug eine Weile dauern werde. Weiter empfahl sie ihm zur Überbrückung dieser Zeit einen Kredit aufzunehmen. Das tat er auch.
Unterlagen im Jobcenter verschwunden
Herr Schulz war schon in der Vergangenheit sehr oft vom Jobcenter enttäuscht worden. Er fühlte sich durch permanente Vorladungen schikaniert. Sogar an dem Tag seiner Operation, sollte er vorher noch beim Jobcenter erscheinen. Daher entschied er sich von diesem Abstand zu nehmen und stattdessen Wohngeld zu beantragen.
Am 31. März gab Herr Schulz seine Abmeldung an der Rezeption des Jobcenters ab und beantragte Wohngeld. Nach einigen Wochen forderte die Wohngeldstelle die entsprechende Abmeldung des Jobcenters ein.
Lesen Sie auch:
– Hartz IV Widersprüche gegen Leistungsversagen und Einstellungen lohnen sich fast immer
– Den Hartz IV Bescheid kostenfrei überprüfen lassen
Als Herr Schulz das besagte Formular beim Jobcenter anforderte, war dieses in seinen Akten jedoch nicht zu finden. Herr Schulz forderte daraufhin Akteneinsicht und Wochen später fand er eine entsprechende Notiz, die belegte, dass er sich abgemeldet hatte. Die Abmeldung ist bis heute verschwunden und auch das Wohngeld hat Herr Schulz nicht bekommen.
Jobcenter trickst Hartz IV-Bezieher aus
Im August meldete sich Herr Schulz deshalb wieder beim Jobcenter an und erhält seither Hartz IV-Bezüge. Die Differenz von rund 660 Euro will ihm das Jobcenter allerdings nicht erstatten.
Zusätzlich will man ihm den aufgenommenen Kredit als Einnahme voll anrechnen. Den Kredit, zu dem man ihm von Seiten des Jobcenters aus geraten hatte. Statt es gut zu meinen, wurde er also komplett übers Ohr gehauen. Aufgrund dessen hat Herr Schulz mittlerweile 2600 Euro Schulden und mehrere Klagen vor dem Sozialgericht laufen, die noch nicht entschieden sind.
Nachdem das entsprechenden Jobcenter gefragt wurde, wie es dazu kommen könne, dass Unterlagen verschwinden, antwortete eine Pressesprecherin, dass man “auf Wunsch eine schriftliche Eingangsbestätigung anfordern könne. Die Mitarbeiter seien nicht mehr dazu verpflichtet diese automatisch auszuhändigen.”