Wer seine Steuererklärung abgegeben hat, rechnet meist mit einem Steuerbescheid. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn stattdessen ein Schreiben des Finanzamts kommt und die Behörde Kontoauszüge verlangt. Gerade Rentner fragen sich dann: Muss das Finanzamt wirklich sehen, wofür ich mein Geld privat ausgebe?
Das Finanzamt darf Kontoauszüge verlangen, wenn sie für die steuerliche Prüfung erforderlich sein können. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Behörde ohne konkreten Anlass das gesamte Privatleben eines Rentners durchleuchten darf.
Entscheidend sind der steuerliche Sachverhalt, der abgefragte Zeitraum und der Zweck der Anforderung.
Finanzamt darf Nachweise zur Steuererklärung verlangen
Steuerpflichtige müssen an der Aufklärung steuerlich erheblicher Sachverhalte mitwirken. § 90 Abgabenordnung (AO) verpflichtet sie dazu, steuerlich wichtige Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und vorhandene Beweismittel anzugeben.
Das Finanzamt darf deshalb Nachweise anfordern, wenn Angaben in der Steuererklärung Fragen aufwerfen oder weitere Unterlagen für die Prüfung erforderlich erscheinen. Nach § 97 AO kann die Behörde unter anderem Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden verlangen. Dazu können auch Kontoauszüge gehören.
Dabei besitzt das Finanzamt allerdings keinen völlig freien Zugriff auf beliebige Informationen. Nach § 88 AO muss es seine Ermittlungen am konkreten Einzelfall ausrichten und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.
Rentner mit weiteren Einkünften müssen besonders mit Nachfragen rechnen
Die Wahrscheinlichkeit einer Nachfrage steigt zum Beispiel, wenn ein Rentner neben seiner gesetzlichen Rente weitere Einkünfte erklärt. Dazu können Einnahmen aus einer vermieteten Wohnung, Kapitalerträge, selbstständige Tätigkeiten oder andere steuerpflichtige Zahlungen gehören.
Dann kann das Finanzamt prüfen wollen, ob die angegebenen Einnahmen vollständig sind oder ob geltend gemachte Ausgaben tatsächlich angefallen sind. Kontoauszüge können dabei Einnahmen oder Zahlungen dokumentieren.
Auch größere oder regelmäßig wiederkehrende Geldbewegungen können Fragen auslösen, wenn sie nicht zu den Angaben in der Steuererklärung passen. Eine Nachfrage bedeutet allerdings noch nicht, dass das Finanzamt dem Betroffenen eine Steuerhinterziehung unterstellt.
Die Behörde klärt zunächst einen steuerlich möglicherweise erheblichen Sachverhalt.
Darf ich private Buchungen auf dem Kontoauszug schwärzen?
Sie sollten nicht allein deshalb eine Buchung schwärzen, weil sie diese persönlich für „privat“ halten. Eine Zahlung kann für die konkrete steuerliche Prüfung trotzdem eine Rolle spielen. Schwärzt der Steuerpflichtige genau diese Information, kann das Finanzamt die Unterlage möglicherweise nicht mehr sinnvoll prüfen.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit umfangreichen Schwärzungen von Kontoauszügen bereits beschäftigt. Dabei zeigt sich vor allem eines: Ob und in welchem Umfang Schwärzungen zulässig sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf den konkreten Steuerfall und den Zweck der Prüfung an (BFH, Beschluss vom 7. Juni 2022 – VIII B 51/21).
Wer umfangreiche Stellen unkenntlich macht, riskiert zusätzliche Rückfragen. Im ungünstigen Fall fordert das Finanzamt die Auszüge erneut und verlangt eine ungeschwärzte oder weniger stark geschwärzte Version.
Finanzamt darf aber nicht grenzenlos Informationen verlangen
Die Mitwirkungspflicht bedeutet umgekehrt nicht, dass Rentner jede denkbare Information über ihre Kontobewegungen offenlegen müssen.
Nach § 93 AO darf die Finanzbehörde Auskünfte verlangen, die zur Feststellung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts erforderlich sind. Das Finanzamt muss außerdem erkennen lassen, worüber es Auskunft verlangt. Bei der Vorlage von Unterlagen nach § 97 AO muss ebenfalls deutlich werden, für wessen Besteuerung die Unterlagen benötigt werden.
Wer zum Beispiel nur eine bestimmte Einnahme nachweisen soll, sollte deshalb zunächst prüfen, ob das Finanzamt sämtliche Kontoauszüge mehrerer Jahre verlangt oder lediglich bestimmte Zahlungsvorgänge.
Erst das Schreiben genau lesen
Betroffene sollten zunächst drei Punkte herauslesen: Welchen Zeitraum nennt das Finanzamt? Welche Unterlagen fordert es konkret? Und welchen steuerlichen Sachverhalt möchte es prüfen?
Fehlt eine nachvollziehbare Eingrenzung oder erscheint die Forderung außergewöhnlich weitgehend, können Sie beim Finanzamt nachfragen und um das konkrete Anliegen bitten.
Einfach verweigern kann teuer werden
Auch eine pauschale Weigerung kann Probleme verursachen. Steuerpflichtige müssen mitwirken. Kann das Finanzamt einen steuerlich erheblichen Sachverhalt wegen fehlender Angaben nicht aufklären, können sich daraus Ermittlungen und Schätzungen der Besteuerung ergeben.
Gerade wenn Einnahmen auf einem Konto eine Rolle spielen, sollte niemand die Aufforderung ignorieren. Der Bundesfinanzhof hat zudem klargestellt, dass der zulässige Umfang einer Anforderung von Kontoauszügen vom Einzelfall und von der Ermessensentscheidung der Finanzbehörde abhängt (BFH, Beschluss vom 5. April 2022 – VIII B 42/21).
Was Rentner bei einer Aufforderung tun sollten
Prüfen Sie zuerst den verlangten Zeitraum und den Grund der Nachfrage. Stellen Sie anschließend die Unterlagen zusammen, die mit dem geprüften Sachverhalt zusammenhängen.
Enthalten die Auszüge sensible private Angaben, deren steuerliche Bedeutung nicht erkennbar ist, sollten Sie beim Finanzamt nachfragen oder steuerlichen Rat einholen.
Bei komplizierten Fällen können Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder ein Fachanwalt für Steuerrecht klären, welche Angaben tatsächlich erforderlich sind.
Wichtig: § 99 AO betrifft nicht die Kontoauszüge
Die allgemeinen Mitwirkungspflichten verpflichten das Finanzamt zudem zu verhältnismäßigen Ermittlungen (§ 90 AO, Auskunftsersuchen nach § 93 AO und die Vorlage von Urkunden nach § 97 AO). verpflichtet
FAQ: Kontoauszüge für das Finanzamt
Muss ein Rentner dem Finanzamt Kontoauszüge schicken?
Ja, wenn das Finanzamt die Unterlagen zur Klärung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts rechtmäßig verlangt. Entscheidend bleiben Anlass, Umfang und Zeitraum der Anforderung.
Darf ich private Zahlungen schwärzen?
Nicht automatisch. Auch scheinbar private Buchungen können für die konkrete steuerliche Prüfung wichtig sein. Wer schwärzen möchte, sollte vorher klären, ob die betreffende Information tatsächlich entbehrlich ist.
Was mache ich, wenn das Finanzamt sehr viele Kontoauszüge verlangt?
Erscheint die Anforderung unverhältnismäßig oder unklar, können Sie Details verlangen und bei Bedarf steuerlichen Rat einholen.
Quellen
Abgabenordnung, § 88 AO – Untersuchungsgrundsatz (Gesetze im Internet)
Abgabenordnung, § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten (Gesetze im Internet)
Abgabenordnung, § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen (Gesetze im Internet)
Abgabenordnung, § 97 AO – Vorlage von Urkunden (Gesetze im Internet)
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. April 2022 – VIII B 42/21 (Bundesfinanzhof)
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 7. Juni 2022 – VIII B 51/21 (Bundesfinanzhof)




