Fast kein Hartz IV bei Selbstständigkeit

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Die Bundesagentur für Arbeit plant massive Einschränkungen für Selbstständige

18.04.2014

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will aufstockende Hartz IV Leistungen für Selbstständige stark einschränken. Nur noch für eine Übergangsfrist sollen Selbstständige ihren Unterhalt mit Hartz IV aufbessern. Danach fallen alle Sozialleistungen weg. Den meisten Betroffenen wird dann die Aufgabe der Selbstständigkeit und damit die Erwerbslosigkeit drohen.
Vielen Erwerbslosen bleibt fast nur der Weg in die Selbstständigkeit, um wieder arbeiten zu können. Doch gerade am Anfang benötigen Viele Unterstützung, weil de Einnahmen meistens geringer sind, als die Ausgaben. Doch das soll sich nach dem Willen ändern, weshalb die BA nun Druck auf die Bundesregierung ausübt.

Hartz-IV-Leistungen für Selbstständige soll es nach Drängen der BA nur noch in einer gewissen Zeit geben. Danach sollen die Leistungen wegfallen. Das ergeht aus einer BA-Vorschlagsliste zur sogenannten Rechtsvereinfachung, die der Gegen-Hartz.de Redaktion vorliegt.

Nach Angaben der BA beziehen derzeit rund 125.000 Personen in Deutschland zusätzlich zur Selbstständigkeit Hartz IV, weil die bisherigen Nettoeinkünfte nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu wahren. Betroffene Berufsgruppen sind beispielsweise freischaffende Fotografen oder Website-Ersteller.

Konkret sollen die Leistungen maximal 2 Jahre gezahlt werden. „Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden“, steht in dem internen BA-Papier.

Selbstständige sollen zudem einem Sachbearbeiter erläutern, warum das Geschäftsmodell einmal Früchte tragen könnte. Diese Belege sollen nicht etwa einem Unternehmensberater vorgelegt werden, sondern einem Jobcenter-Mitarbeiter. Dieser entscheidet dann, ob die Sache Sinn macht oder nicht. Wenn der Sachbearbeiter trotz fehlender Sachkenntnis dann zu dem Entschluss kommt, dass die Selbstständigkeit angeblich nicht fruchten wird, werden schon vorab keine aufstockenden Hartz IV Leistungen genehmigt. Für den Betroffenen bleibt dann oft nur die weitere Erwerbslosigkeit oder ein Billigjob bei der Zeitarbeit.

Als weitere Einschränkung sei geplant, anders als beim regulären Steuerrecht, dass Aufstocker nur noch 30 Prozent der jährlichen Betriebsausgaben vom Gewinn abzuziehen dürfen. Mit diesem Vorschlag wird die BA aber kaum durchkommen, meinen Rechtsexperten. Dennoch drängt die BA die Politik auf eine entsprechende Änderung der Paragrafen vorzunehmen. Als Beispiele werden seitens der BA Einzelfälle präsentiert. (sb)

Bild: Thommy Weiss, Pixelio

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