Extra-Zuschuss zur Rente bei Schwerbehinderung? Wichtiger Experte antwortet

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“Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen: Gibt es einen extra Zuschlag bei besonders schweren Behinderungen?” Diese und รคhnliche Fragen erreichen uns hรคufig. Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knรถppel klรคrt auf und gibt Tipps in diesem Beitrag.

Bekomme ich eine hรถhere Rente aufgrund einer Schwerbehinderung?

Diese Frage stellt sich fรผr viele Menschen mit einer Schwerbehinderung, die bereits eine Altersrente beziehen.

Es ist ein weit verbreitetes Missverstรคndnis, dass die Schwere der Behinderung einen zusรคtzlichen finanziellen Vorteil bringen kรถnnte. Doch wie verhรคlt es sich tatsรคchlich?

Warum gibt es keine extra Zuschlรคge fรผr die Schwere der Behinderung?

Der Rechtsanwalt erlรคutert, dass das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB VI) keine Regelung vorsieht, die einen zusรคtzlichen Rentenzuschlag fรผr die Art oder Schwere der Behinderung ermรถglicht.

Das bedeutet, dass Personen, die eine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen beziehen, keinen zusรคtzlichen finanziellen Vorteil erhalten, wenn ihre Behinderung besonders schwer ist oder besondere Kosten verursacht. Jedenfalls, was das Rentenrecht besagt.

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Wofรผr dient die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen?

Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen dient als Nachteilsausgleich fรผr die eingeschrรคnkten Mรถglichkeiten im Berufsleben und den Alltag. Sie ermรถglicht es Betroffenen, frรผher in Rente zu gehen, als es ohne Behinderung mรถglich wรคre.

Dies stellt einen Ausgleich fรผr die Nachteile dar, die Schwerbehinderte im Erwerbsleben erleiden.

Doch รผber diesen Ausgleich hinaus gibt es keine weiteren Zuschlรคge, selbst wenn die Behinderung mit zusรคtzlichen Belastungen und Kosten verbunden ist.

Wie wird die Hรถhe der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen berechnet?

Die Berechnung der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen erfolgt nach den gleichen Grundsรคtzen wie fรผr alle anderen Altersrenten.

Es werden die individuellen Versicherungszeiten und das durchschnittliche Einkommen wรคhrend des Erwerbslebens herangezogen.

Der einzige Unterschied besteht darin, dass schwerbehinderte Menschen frรผher in Rente gehen kรถnnen, ohne Abschlรคge in Kauf nehmen zu mรผssen.

Auch Menschen mit Schwerbehinderungen mรผssen eine Wartezeit erfรผllen, in der sie von der Deutschen Rentenversicherung gezรคhlt werden. Diese Wartezeit betrรคgt 35 Jahre.

Angerechnet werden dabei unter anderem:

  • Rentenbeitrรคge als Lohnbeschรคftigter oder Selbststรคndiger;
  • freiwillig gezahlte Rentenbeitrรคge;
  • Kindererziehung,
  • nicht erwerbsmรครŸige hรคusliche Pflege;
  • ย Schwangerschaft;
  • Krankengeld oder Arbeitslosigkeit

Altersgrenze bei Rente mit Schwerbehinderung

Je nach Geburtsjahr unterscheiden sich die Altersgrenzen auch bei Menschen mit Schwerbehinderungen, um in Rente zu gehen.

Bei den Jahrgรคngen zwischen 1952 und 1963 erhรถht sich die Altersgrenze fรผr eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre.

Mit Abschlรคgen erhรถht sich die Altersgrenze fรผr eine vorgezogene Rente mit Abschlรคgen von 60 auf 62 Jahre.

Eine Rente ohne Abzรผge kรถnnen die Berechtigten im Jahrgang 1958 mit 64 Jahren beginnen, 1959 mit 64 Jahren und zwei Monaten. Danach wird bei jedem Jahrgang die Grenze des Renteneintritts um jeweils zwei Monate angehoben.

Wer 1964 oder spรคter zur Welt kam, kann also mit 65 Jahren ohne Abschlรคge in die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen eintreteten.

Eine vorzeitige Rente kann er oder sie bereits ab 62 Jahren in Anspruch nehmen, doch das kostet Abschlรคge.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es fรผr die Altersrente von schwerbehinderten Menschen?

Die gesetzlichen Regelungen zur Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen sind im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) festgelegt.

Diese Vorschriften regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Hรถhe die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen gewรคhrt wird.

Kein Zuschuss zur Rente aber Ausgleiche zur Behinderung

Auch wenn es keinen zusรคtzlichen Rentenzuschlag gibt, haben schwerbehinderte Menschen dennoch verschiedene Mรถglichkeiten, Unterstรผtzung bei zusรคtzlichen Kosten zu erhalten.

Dies kann zum Beispiel durch Pflegeleistungen, Hilfsmittel, ermรครŸigten Eintritt, Freibetrรคge, vergรผnstigte bzw. kostenfreie Befรถrderung oder andere Sozialleistungen geschehen, die speziell fรผr Menschen mit Behinderungen vorgesehen sind.

Betroffene sollten sich รผber alle mรถglichen Unterstรผtzungsangebote informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Dazu haben wir hier einen ausfรผhrlichen Artikel verรถffentlicht: Wertmarke und Schwerbehindertenausweis: Alle ErmรครŸigungen fรผr Menschen mit Schwerbehinderung