Extra-Zuschüsse zur Rente bei Schwerbehinderung? Experte antwortet

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“Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Gibt es einen extra Zuschlag bei besonders schweren Behinderungen?” Diese und ähnliche Fragen erreichen uns häufig. Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel klärt auf und gibt Tipps in diesem Beitrag.

Bekomme ich eine höhere Rente aufgrund einer Schwerbehinderung?

Diese Frage stellt sich für viele Menschen mit einer Schwerbehinderung, die bereits eine Altersrente beziehen.

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass die Schwere der Behinderung einen zusätzlichen finanziellen Vorteil bringen könnte. Doch wie verhält es sich tatsächlich?

Warum gibt es keine extra Zuschläge für die Schwere der Behinderung?

Der Rechtsanwalt erläutert, dass das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB VI) keine Regelung vorsieht, die einen zusätzlichen Rentenzuschlag für die Art oder Schwere der Behinderung ermöglicht.

Das bedeutet, dass Personen, die eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, keinen zusätzlichen finanziellen Vorteil erhalten, wenn ihre Behinderung besonders schwer ist oder besondere Kosten verursacht. Jedenfalls, was das Rentenrecht besagt.

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Wofür dient die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen dient als Nachteilsausgleich für die eingeschränkten Möglichkeiten im Berufsleben und den Alltag. Sie ermöglicht es Betroffenen, früher in Rente zu gehen, als es ohne Behinderung möglich wäre.

Dies stellt einen Ausgleich für die Nachteile dar, die Schwerbehinderte im Erwerbsleben erleiden.

Doch über diesen Ausgleich hinaus gibt es keine weiteren Zuschläge, selbst wenn die Behinderung mit zusätzlichen Belastungen und Kosten verbunden ist.

Wie wird die Höhe der Altersrente für schwerbehinderte Menschen berechnet?

Die Berechnung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie für alle anderen Altersrenten.

Es werden die individuellen Versicherungszeiten und das durchschnittliche Einkommen während des Erwerbslebens herangezogen.

Der einzige Unterschied besteht darin, dass schwerbehinderte Menschen früher in Rente gehen können, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.

Auch Menschen mit Schwerbehinderungen müssen eine Wartezeit erfüllen, in der sie von der Deutschen Rentenversicherung gezählt werden. Diese Wartezeit beträgt 35 Jahre.

Angerechnet werden dabei unter anderem:

  • Rentenbeiträge als Lohnbeschäftigter oder Selbstständiger;
  • freiwillig gezahlte Rentenbeiträge;
  • Kindererziehung,
  • nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege;
  •  Schwangerschaft;
  • Krankengeld oder Arbeitslosigkeit

Altersgrenze bei Rente mit Schwerbehinderung

Je nach Geburtsjahr unterscheiden sich die Altersgrenzen auch bei Menschen mit Schwerbehinderungen, um in Rente zu gehen.

Bei den Jahrgängen zwischen 1952 und 1963 erhöht sich die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre.

Mit Abschlägen erhöht sich die Altersgrenze für eine vorgezogene Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre.

Eine Rente ohne Abzüge können die Berechtigten im Jahrgang 1958 mit 64 Jahren beginnen, 1959 mit 64 Jahren und zwei Monaten. Danach wird bei jedem Jahrgang die Grenze des Renteneintritts um jeweils zwei Monate angehoben.

Wer 1964 oder später zur Welt kam, kann also mit 65 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eintreteten.

Eine vorzeitige Rente kann er oder sie bereits ab 62 Jahren in Anspruch nehmen, doch das kostet Abschläge.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für die Altersrente von schwerbehinderten Menschen?

Die gesetzlichen Regelungen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) festgelegt.

Diese Vorschriften regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gewährt wird.

Kein Zuschuss zur Rente aber Ausgleiche zur Behinderung

Auch wenn es keinen zusätzlichen Rentenzuschlag gibt, haben schwerbehinderte Menschen dennoch verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei zusätzlichen Kosten zu erhalten.

Dies kann zum Beispiel durch Pflegeleistungen, Hilfsmittel, ermäßigten Eintritt, Freibeträge, vergünstigte bzw. kostenfreie Beförderung oder andere Sozialleistungen geschehen, die speziell für Menschen mit Behinderungen vorgesehen sind.

Betroffene sollten sich über alle möglichen Unterstützungsangebote informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Dazu haben wir hier einen ausführlichen Artikel veröffentlicht: Wertmarke und Schwerbehindertenausweis: Alle Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung