Eine Erwerbsminderungsrente kannst du beziehen, bevor deine gesetzliche Altersrente beginnt. Sie ist ein Ausgleich für Rentenversicherte, die wegen eines Unfalls oder wegen einer Krankheit ihren Lebensunterhalt nicht mehr voll aus Erwerbsarbeit decken können.
Zurechnungszeit ersetzt Beitragszeit
Die Zurechnungszeit ersetzt die Beiträge, die du ohne deine Erwerbsminderung bis zum Rentenalter geleistet hättest. Sie wird dir also bis zum Regelalter berechnet, als würdest du Beiträge zahlen. Das soll verhindern, dass du, bisweilen als junger Mensch, wegen deiner Erwerbsminderung im Alter keine oder nur eine dürftige Altersrente beziehst.
Wie lange gilt die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt deiner Erwerbsminderung und einem gesetzlich festgelegten Lebensalter, inzwischen bis zum Regelalter der Altersrente.
Rechenbeispiel zur Zurechnungszeit
Der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel zeigt an einem konkreten Beispiel, wie sich diese Zurechnungszeit auf deine Altersrente auswirkt, wenn du vorher eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hast.
Er schreibt: “Max ist am 31.12.1978 geboren und hat seit dem 01.01.1995 gearbeitet. Max ist seit gut zwei Jahren schwer erkrankt. Er hat bis zum 31.12.2023 genau 20 Entgeltpunkte in seinem Rentenkonto erwirtschaftet und bezieht ab dem 01.01.2024 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer. Der Abschlag in der Rente beträgt genau 10,8 Prozent, weil Max noch nicht älter als 62 Jahre alt ist. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 01.07.2023= 37,60 EUR pro persönlichem Entgeltpunkt (pEP). Die monatliche Rente wird mit dem Rentenartfaktor 1,0 für die volle EM-Rente berechnet.”
Erwerbsminderungsrente mit Zurechnungszeit
Knöppel führt aus: Hat Max jetzt vom ersten Januar 1995 bis zum 31.12.2023 gearbeitet, dann sind das 28 Jahre und 20 Entgeltpunkte bei der Rente, pro Jahr also 0,7143 Entgeltpunkte, geteilt durch zwölf 0,095 Entgeltpunkte pro Monat.
Am ersten Januar 2024 tritt er in die Erwerbsminderungsrente ein. Er ist jetzt 45 Jahre als und bekommt noch 21 Jahre und einen Monat Zurechnungszeit anerkannt.
Das sind 253 Kalendermonate, die jeweils mit 0,0595 Entgeltpunkten berechnet werden. Statt 20 Entgeltpunkten zu Beginn der Erwerbsminderung kann er jetzt 35,0535 Entgeltpunkte vorweisen.
Insgesamt beträgt seine zukünftige Altersrente damit 1,175,66 EUR.
Zurechnungszeit verdoppelt Rente
Das ist nicht üppig, aber, so Knöppel, “die EM-Rente für Max mit Zurechnungszeit ist um 504,88 EUR höher als die Rente ohne Zurechnungszeit,” und damit fast doppelt so hoch.
Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente
Die von Knöppel berechnete Zurechnungszeit bezieht sich auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese tritt ein, wenn du weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst.
Kannst du weniger als sechs Stunden, aber mehr als drei Stunden arbeiten, dann hast du, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, einen Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungrente. Diese ist halbiert, weil du doppelt so lange arbeiten kannst wie bei einer vollen Erwerbsminderung.
Auch hier gilt die Zurechnungszeit, bei einer halbierten Erwerbsminderungsrente beträgt allerdings dein Anspruch bei der Altersrente auch nur die Hälfte der so berechneten Rentenhöhe.
Hintergrund ist, dass die Rentenversicherung und der Gesetzgeber davon ausgehen, dass du dir einen größeren Teil deiner Altersrente durch Rentenbeiträge durch Erwerbsarbeit decken kannst als bei einer vollen Erwerbsminderung.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.