Erst Krankengeld, dann Arbeitslosengeld und dann Rente – so gehts

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Krankheit und Arbeitsunfähigkeit können jeden treffen: Wer zahlt, wenn der Lohn ausbleibt? Wie funktioniert das mit Krankengeld, Arbeitslosengeld oder gar einer Erwerbsminderungsrente? Dieser Artikel klärt alle wichtigen Aspekte rund um die finanzielle Absicherung in schwierigen Zeiten.

Was passiert nach der Krankschreibung?

Wie lange zahlt der Arbeitgeber?

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und krankheitsbedingt ausfallen, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen. Nach diesen sechs Wochen springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld. Dieses wird für bis zu 72 Wochen gezahlt – das entspricht eineinhalb Jahren.

Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Das Krankengeld bleibt bestehen, auch wenn Sie während Ihrer Krankheit gekündigt werden oder arbeitslos werden. Entscheidend ist, dass die Krankmeldung bereits vor der Kündigung vorlag. Dadurch haben Sie weiterhin Anspruch auf die Zahlungen der Krankenversicherung.

Was, wenn das Krankengeld ausläuft?

Welche Optionen gibt es danach?

Nach 72 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld – unabhängig davon, ob Sie wieder arbeitsfähig sind. Für diesen Fall greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung: Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld, auch wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei Krankheit?

Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60 % des letzten Nettoeinkommens (67 % bei Kindern). Es dient dazu, die Zeit zu überbrücken, bis eine andere Leistung wie z. B. die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird.

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Diese Regelung schützt Menschen in der Übergangsphase zwischen Krankengeld und einer potenziellen Erwerbsminderungsrente. Auch wenn Ihre Erwerbsfähigkeit noch geprüft wird, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dabei übernimmt die Arbeitsagentur auch die Beiträge für Ihre Krankenversicherung.

Wie vermeidet man Engpässe beim Übergang zum Arbeitslosengeld?

Was tun, wenn die Krankenkasse das Ende der Zahlungen ankündigt?

Drei Monate vor Ablauf des Krankengeldes informiert Sie die Krankenversicherung über das Ende der Zahlungen. Dieses Schreiben ist ein klares Signal, zügig Arbeitslosengeld zu beantragen. Warten Sie nicht, bis das Krankengeld ausläuft, denn die Bearbeitung eines Antrags auf Arbeitslosengeld kann Zeit in Anspruch nehmen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, um Lücken zu vermeiden. Andernfalls könnte es passieren, dass Sie eine Zeit lang ohne finanzielle Unterstützung dastehen.

Wann ist eine Erwerbsminderungsrente die richtige Wahl?

Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente kommt infrage, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ausnahmen gelten bei Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen – hier reicht ein Monat Beitragszeit.

Was sind die finanziellen Folgen einer Frührente?

Bei einer Frührente vor dem regulären Rentenalter werden Abschläge fällig: Für jeden Monat vorzeitigem Renteneintritt werden 0,3 % der Rente abgezogen. Das summiert sich auf bis zu 14,4 % bei einem Renteneintritt vier Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Frührente oder Arbeitslosengeld – was ist besser?

Darf die Arbeitsagentur zur Frührente zwingen?

Nein, die Arbeitsagentur darf Sie nicht verpflichten, eine vorzeitige Rente zu beantragen. Häufig ist das Arbeitslosengeld sogar finanziell attraktiver als die Frührente mit Abschlägen. Zudem profitieren Sie weiterhin von Rentenbeiträgen, die während der Arbeitslosigkeit von der Agentur gezahlt werden.

Warum ist Arbeitslosengeld oft die bessere Option?

Während die Frührente dauerhaft gekürzt bleibt, erhöht das Arbeitslosengeld Ihren Rentenanspruch, da weiterhin Beiträge in die Rentenkasse fließen. Dieser Unterschied kann langfristig erhebliche finanzielle Vorteile bieten.

Praktisches Beispiel: Vom Krankengeld zur Erwerbsminderungsrente
Frau Müller, 48 Jahre alt, arbeitet als Bürokauffrau und erkrankt schwer. Sie wird arbeitsunfähig und erhält von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiterhin ihr volles Gehalt. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Phase 1: Krankengeld

Frau Müller ist seit sieben Monaten krankgeschrieben und hat weiterhin Anspruch auf Krankengeld. In der Zwischenzeit wird ihr jedoch aus betrieblichen Gründen gekündigt. Das Krankengeld bleibt bestehen, da es unabhängig von einem bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt wird. Insgesamt kann sie Krankengeld für bis zu 72 Wochen erhalten, solange die ärztliche Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.

Phase 2: Auslaufen des Krankengeldes

Die Krankenkasse informiert Frau Müller drei Monate vor Ablauf des Krankengeldes über das bevorstehende Ende der Zahlungen. Frau Müller weiß, dass sie ihre gesundheitlichen Probleme nicht in dieser Zeit lösen kann, und beantragt daher rechtzeitig Arbeitslosengeld. Da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, greift die Nahtlosigkeitsregelung. Die Agentur für Arbeit zahlt ihr Arbeitslosengeld, obwohl sie weiterhin arbeitsunfähig ist.

Wichtig: Frau Müller hat den Antrag früh genug gestellt, sodass es keine Lücke in der Zahlung gibt.

Phase 3: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Nach einigen Monaten fordert die Agentur für Arbeit Frau Müller auf, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenkasse zu stellen. Frau Müller erkennt, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in ihren Beruf zurückkehren kann. Sie stellt den Antrag, wobei die Rentenkasse ihre Arbeitsfähigkeit prüft.

Frau Müller erfüllt die Voraussetzungen:

Sie ist dauerhaft in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt.
Sie hat die notwendige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt.
Nach Prüfung gewährt ihr die Rentenkasse eine volle Erwerbsminderungsrente.

Phase 4: Entscheidung zwischen Frührente und Arbeitslosengeld

Da Frau Müller aufgrund der langen Krankheitsphase bereits 63 Jahre alt ist, hätte sie auch die Möglichkeit, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen. Dies würde jedoch zu einem dauerhaften Abschlag von 14,4 % führen. Stattdessen entscheidet sie sich dafür, weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen, da dies finanziell attraktiver ist und gleichzeitig weiterhin Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.

Gut informiert durch schwierige Zeiten

Krankheit und Arbeitsunfähigkeit werfen viele Fragen auf, aber mit den richtigen Informationen können Sie finanziell abgesichert bleiben.

Wichtige Schritte:

  1. Reichen Sie rechtzeitig Anträge ein, um Leistungslücken zu vermeiden.
  2. Prüfen Sie, welche Leistung – Arbeitslosengeld oder Rente – für Sie langfristig sinnvoller ist.
  3. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten, um Abschläge oder unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Bleiben Sie proaktiv und nutzen Sie die Unterstützung von Fachleuten wie Sozialrechtsanwälten oder Beratungsstellen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre finanzielle Situation auch in schwierigen Zeiten stabil bleibt.