Immer Hartz IV-Bescheide überprüfen! 1600 Euro mehr ALG II-Bezug

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Hartz IV Bezieherin konnte durch Überprüfung des Bescheides eine Rückzahlung erreichen

Beinahe 50 Prozent der Hartz IV Bescheide sind rechtswidrig. Das zeigt jedenfalls die Erfolgsquote bei Widersprüchen. Daher sollte jeder Bescheid immer auf Richtigkeit überprüft werden. Leistungsansprüche werden nicht selten zum Nachteil des Leistungsberechtigten seitens des Jobcenters errechnet.

 

Das Einkommen von Frau K. reichte nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Aus diesem Grund musste sie aufstockende Hartz IV Leistungen beantragen. Das Jobcenter stellte einen vorläufigen Bescheid aus. Hiergegen legte die Betroffene einen Widerspruch ein. Dadurch, dass sie den Bescheid überprüfen ließ, wurde offenkundig, dass die Behörde zu wenig Anspruch berechnete.

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Im Ergebnis konnte durch den Widerspruch erreicht werden, dass die junge Frau etwa 1600 EUR für einen Zeitraum von 5 Monaten nacherstattet bekam. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Bescheide überprüfen zu lassen.

Im konkreten Fall hat die Leistungsberechtigte einen Anspruch auf aufstockende Hartz IV Leistungen, weil der Lohn nicht ausreicht, um die Existenzsicherung zu erreichen. In einem vorläufigen Bewilligungsbescheid gewährte die Behörde einen Anspruch von 3238 EUR für einen Zeitraum von fünf Monaten.

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Unterkunftskosten zu niedrig und Einkommensprognose zu hoch

Durch die Überprüfung des Hartz IV Bescheides zeigte sich, dass die Kosten der Unterkunft inklusive Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt wurden. Zusätzlich wurde die Einkommensprognose viel zu hoch angesetzt. Das sind häufige Fehler in den Hartz 4-Bescheiden.

“Dem Widerspruch wurde vom Jobcenter teilweise stattgegeben. Der vorläufige Bescheid wurde für den Zeitraum von fünf Monaten auf 4862 EUR abgeändert. Also erhielt die Leistungsempfängerin insgesamt 1624 EUR mehr als zunächst vom Jobcenter vorgesehen”, berichtet der Rechtsanwalt Nassir Jaghoori.

Vorläufiger Hartz IV Bescheid nicht endgültig

Bei einem vorläufigen Hartz IV Bescheid sind die Leistungen, die durch das Jobcenter berechnet wurden, nicht endgültig festgesetzt. Die Behörde geht bei der Herleitung von bestimmten Angaben aus.

Wenn diese Angaben durch den Antragsteller noch einmal genauer überprüft werden sollen, wird der Bewilligungsbescheid nur vorläufig erstellt. So behält sich der Leistungsträger vor, die Abweichungen rückwirkend neu zu berechnen und anzupassen.

Für Leistungsbezieher ist das oft negativ, weil das Jobcenter dann bereits gezahlte Leistungen zurück verlangen kann.

Zu viel gezahlte Leistungen entstehen, wenn zum Beispiel der Antragsteller doch mehr im Job verdient, als veranschlagt. Ist das Einkommen allerdings zu hoch berechnet, wie in diesem Fall, erhält die Leistungsberechtigte mehr, als zunächst von der Behörde angenommen.

Wäre also der Bescheid nicht überprüft und hiergegen kein Widerspruch eingelegt worden, hätte das Jobcenter den Bescheid nicht noch einmal angepasst.

Hohe Anzahl von falschen Bescheiden

Etwa 50 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich, weil eine hohe Zahl der Bescheide bei der Komplexität der Berechnungen falsch sind. Hartz IV oder Sozialhilfe Bezieher sollten daher ihren Bescheid genau überprüfen bzw. überprüfen lassen.

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