Das Erbe bei Schulden ausschlagen oder besser Nachlassverwaltung?

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Schulden durch Erbschaft: Ein Erbe kann auch ausgeschlagen werden

Wer vermutet, dass mit Antritt einer Erbschaft Schulden übernommen werden, sollte sich über ein Ausschlagen der Erbschaft Gedanken machen. Den Erben haften für Verbindlichkeiten, die zu Lebzeiten entstanden sind. Aber Achtung, vorher sollten wichtige Informationen eingeholt werden. Eine Alternative bietet auch die Nachlassverwaltung.

Erbe ausschlagen

„Wer das Erbe ausschlägt, haftet nicht mehr für Nachlassverbindlichkeiten“, erklärt die Fachanwältin für Erbschaftsrecht Stephanie Herzog vom Deutschen Anwaltvereins (DAV) gegenüber der “dpa”. Doch ein Zurück, wenn man sich geirrt hat, ist nur selten von Erfolg gekrönnt.

So ein Erbe ausschlagen

Um ein Erbe auszuschlagen, sollte persönlich vor Ort beim Nachlassgericht eine Ausschlagung erklärt werden. Hierfür müssen mögliche Erben keine Begründung abgeben. Eine Ausschlagung der Erbschaft muss in aller Regel innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem man darüber informiert wurde, dass man Erbe ist.

In dieser Zeit sollten wichtige Informationen eingeholt werden. Vorrausetzung dafür ist allerdings auch, dass man das Erbe noch nicht angenommen hat. Als Angenommen gilt auch, wenn man bereits Sachgegenstände oder Werte aus dem Nachlass genommen hat. Das kann zwar angefochten werden, wie Rechtsanwältin Herzog erklärt, allerdings müssen hierfür bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein.

Wer das Erbe ausschlägt, ist zum einen nicht mehr berechtigt aus dem Nachlass Werte zu erben. Allerdings haften Nachkommen oder Erbberechtigte nicht mehr für Altlasten- und das rückwirkend. Nachteil ist, dass man nichts aus dem Nachlass erhalten darf. Ist das Erbe mit bestimmten Auflagen verbunden oder ist man Ehepartner des Verstorbenen, kann man unter Umständen trotz der Ausschlagung einen Pflichtteil verlangen.

Zugunsten eines anderen Erben verzichten

Ist es möglich zugunsten eines anderen Erben auf das eigene Erbe zu verzichten? Wer auf sein Erbe verzichtet, tut dies automatisch immer zugunsten eines anderen, wie Herzog betont. Man kann sich aber nicht aussuchen, für wen. “An die Stelle des Ausschlagenden tritt derjenige, der erbberechtigt wäre, wenn der Ausschlagende schon tot wäre”, sagt die Anwältin. Schlagen beispielsweise die Kinder das Erbe aus, erben automatisch die Enkel des Verstorbenen.

Soll jemand anderes von der Erbschaft profitieren, kann man den eigenen Erbteil veräußern. Beim Notar wird dann der Erbteil auf jemand anderes übertragen. Eine andere Möglichkeit ist, dass vertraglich vereinbart wird, das Erbe auszuschlagen, wenn eine anderer Erbberechtigter als Ausgleich eine bestimmte Summe an den ausschlagenen Erben zahlt.

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Erbe ausschlagen wieder rückgängig machen?

Wer ein Erbe ausgeschlagen hat, kann dies nur in sehr begrenzten Fällen wieder rückgängig machen. Dazu muss man vorweisen, dass man einen konkreten Irrtum in Bezug auf die Erbschaft begangen hat. Es lohnt sich daher zuvor einen Anwalt zu kontaktieren, mit dem man konkrete Fakten erörtert und diese dann bei der Ausschlagung angibt.

Stellen diese sich im Nachhinein als falsch heraus, kann die Ausschlagung angefochten werden. Daher ist es sinnvoll, diese Informationen möglichst vor der Ausschlagung zu sammeln. Es reicht nicht aus, im Nachhinein zusagen, “meine Mutter hat immer gesagt, es gäbe nur Schulden”.

Erbe ausschlagen: Anfechtungsrecht

Wer beispielsweise nichts von einem Haus oder einem Wertpapierdepot wusste, das zum Erbe gehörte, dann kann sich daraus ein Anfechtungsrecht entstehen. Allerdings sind hier die Grenzen sehr fließend und die Rechtsprechung nicht immer eindeutig. Die Anfechtung kann jedoch nur innerhalb sechs Wochen erfolgen (§ 1954 Abs. 1 BGB), nachdem man den Irrtum entdeckt hat. Es muss gegenüber dem Nachlassgericht detalliert begründet sein.

Informationen einholen über Bankvermögen

Praktisch ist das schwierig. Die Banken erteilen keine Auskünfte über das mögliche Vermögen auf einem Konto. Erst wenn der Erbe den Erbschein vorweisen kann, erteilt die Bank eine Auskunft. Achtung: Wer aber einen Erbschein beantragt, hat automatisch die Erbschaft angenommen. Daher müssen mögliche andere Wege eingeschlagen werden, um an Informationen zu gelangen.

Nachlassverwaltung anordnen

Wenn nicht geklärt ist, wie viel Vermögen und Schulden vorhanden sind, kann eine Nachlassverwaltung beim Gericht beantragt werden. Das Gericht wird daraufhin einen Verwalter einsetzen, der zunächst das gesamte Erbe ordnet. Dieser wird dann die Schulden aus dem Vermögen zahlen, sofern Vermögen vorhanden ist.

Nachteil: Das Verfahren kostet nicht wenig Geld. Dafür schützt es vor der Übernahme der Schulden durch das eigene Privatvermögen. Dennoch kann man die Chance haben, etwas von dem Vermögen zu erhalten, wenn die Schulden aus dem Nachlass getilgt sind (§ 1975 BGB).

Was passiert, wenn man das Erbe angenommen hat und Schulden geerbt wurden?

Die letzte Möglichkeit sich vor den Schulden zu schützen, ist das Nachlassinsolvenzverfahren. Dieses muss beantragt werden. Das Verfahren kostet Geld und ist sehr aufwendig. Es kann bewirken, dass man nicht für die Schulden haftet. Spätestens jetzt sollte ein Anwalt involviert werden.

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