EM-Rente: Vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente

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Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen und chronisch krank sind, könnten zukünftig vom Jobcenter zu einem Termin beim ärztlichen Dienst geschickt werden.

Hierbei soll geprüft werden, ob eine Erwerbsminderungsrente anstelle des Bürgergeldes für den Betroffenen besser geeignet wäre.

Warum wird eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit durchgeführt?

Chronische Krankheiten stellen oft ein erhebliches Hindernis für die Arbeitsfähigkeit dar. Betroffene berichten häufig über Schwierigkeiten, die verschiedenen Anforderungen der Sozialversicherungssysteme zu erfüllen.

Nach einer längeren Krankheitsphase und möglicher Reha steht oftmals die Frage im Raum, ob die betroffene Person überhaupt noch in der Lage ist, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen.

Diese Frage ist sowohl für Personen mit bestehendem Arbeitsverhältnis als auch für Langzeitarbeitslose von Bedeutung.

Wie definiert das Sozialrecht Erwerbsfähigkeit und Erwerbsminderung?

Im Sozialrecht ist der Begriff der Erwerbsfähigkeit entscheidend. Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden irgendeine Tätigkeit ausüben kann, unabhängig von der erlernten Berufsausbildung.

Erwerbsgemindert ist, wer dies über einen längeren Zeitraum (etwa sechs Monate) nicht schafft.

Diese Definition spielt eine wichtige Rolle für den Bezug von Bürgergeld, da dieses nur an erwerbsfähige Personen gezahlt wird. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben hingegen Anspruch auf Grundsicherung.

Welche Rolle spielt der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur?

Wenn der Arbeitsvermittler im Jobcenter Zweifel an der Erwerbsfähigkeit eines Leistungsempfängers hat, kann er den ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur einschalten.

Der Amtsarzt soll dann feststellen, ob der Betroffene mehr oder weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Diese Einschätzung kann entscheidend dafür sein, ob der Betroffene weiterhin Bürgergeld erhält oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen muss.

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Dürfen Arbeitsvermittler solche Untersuchungen anordnen?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass der Arbeitsvermittler einen Termin beim ärztlichen Dienst anordnet.

Viele Betroffene sind sogar erleichtert, wenn ihre Arbeitsfähigkeit überprüft wird, da dies Klarheit darüber schaffen kann, ob sie im Jobcenter richtig aufgehoben sind oder nicht.

Auch wenn der Weg zur EM-Rente nicht immer einfach ist, kann er für chronisch kranke Menschen eine Erleichterung darstellen.

Kann man sich gegen eine Anordnung des Jobcenters wehren?

Eine vollständige Verweigerung der Untersuchung ist in der Regel nicht möglich. Im Jobcenter wird üblicherweise eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, die auch die Wahrnehmung von Terminen beim ärztlichen Dienst umfasst.

Sollte der Betroffene sich weigern, kann der Arbeitsvermittler trotzdem darauf bestehen. In Ausnahmefällen kann der ärztliche Dienst auch nach Aktenlage eine Entscheidung treffen.

Was passiert, wenn man oft krank ist und Termine nicht wahrnehmen kann?

Bei häufiger Krankheit und damit verbundenen Terminabsagen im Jobcenter kann die Prüfung der Erwerbsfähigkeit notwendig werden. Diese Prüfung erfolgt durch den ärztlichen Dienst und kann zu einer ersten Weichenstellung führen: entweder in Richtung Erwerbsminderungsrente oder weiterhin Bezug von Bürgergeld.