EM-Rente: Neue Günstigerprüfung bringt Rentenplus

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Die Zurechnungszeit ist wichtig bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), insbesondere für Versicherte, die im mittleren Lebensalter – im Durchschnitt mit gut 50 Jahren – aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

Allerdings haben dann viele Menschen noch keine nennenswerten Rentenansprüche angesammelt. Die Zurechnungszeit hilft dabei, diese Lücke zu schließen und sichert Betroffene ab, indem sie eine rentensteigernde Wirkung hat.

Die neue Günstigerprüfung kann zudem einen großen Unterschied in der Rentenhöhe ausmachen

Wie wirkt sich die Zurechnungszeit konkret aus?

Durch die Zurechnungszeit wird der Versicherte so gestellt, als hätte er bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis seines bisherigen Durchschnittsverdienstes gezahlt. Das Ziel dieser Regelung ist es, den Einkommensverlust abzumildern, der durch die vorzeitige Aufgabe der Erwerbstätigkeit entsteht.

Bis 2018 endete die Zurechnungszeit für neue EM-Rentner bei 62 Jahren und drei Monaten. Wer also beispielsweise mit 50 Jahren eine Erwerbsminderungsrente bezog, erhielt eine Zurechnungszeit von 12 Jahren und drei Monaten. Diese Zeitspanne wurde ab 2019 deutlich verlängert, was zu einem Anstieg der Rentenansprüche führte.

Tabelle Zurechnungszeit

Seit 2019 gibt es für neue EM-Rentner eine kontinuierliche Verbesserung der Zurechnungszeit. Das genaue Ende der Zurechnungszeit variiert abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Eine Übersicht zeigt die folgende Tabelle:

Jahr des Eintritts in die Erwerbsminderungsrente Zurechnungszeit bis Alter von (Jahre und Monate)
2020 65 Jahre und 9 Monate
2021 65 Jahre und 10 Monate
2022 65 Jahre und 11 Monate
2023 66 Jahre
2024 66 Jahre und 1 Monat
2025 66 Jahre und 2 Monate
2026 66 Jahre und 3 Monate
2027 66 Jahre und 4 Monate
2028 66 Jahre und 6 Monate
2029 66 Jahre und 8 Monate
2030 66 Jahre und 10 Monate
2031 67 Jahre

Diese fortlaufende Anpassung bedeutet, dass die Zurechnungszeit bis 2027 jährlich um einen Monat verlängert wird und danach bis 2031 um jeweils zwei Monate pro Jahr. Das Ziel ist es, die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren zu erreichen, die für den Jahrgang 1964 gilt.

Günstigerprüfung sorgt für Rentenplus

Die Günstigerprüfung wurde im Juli 2014 für EM-Rentner eingeführt und kann einen großen Unterschied in der Rentenhöhe ausmachen. In der Regel werden die durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkte pro Versicherungsjahr in der Zurechnungszeit fortgeschrieben. Doch es gibt Fälle, in denen dies nicht von Vorteil ist.

Wenn Versicherte in den letzten vier Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung weniger verdient haben als zuvor – sei es durch gesundheitliche Einschränkungen, reduzierte Arbeitszeit, Wegfall von Überstunden oder lange Krankheitszeiten – könnten diese niedrigen Einkommen die Rentenberechnung negativ beeinflussen.

Hier greift dann die Günstigerprüfung: Diese sorgt dafür, dass diese Jahre nicht in die Rentenberechnung einfließen, wenn sie zu einer Verringerung der Rentenansprüche führen würden.

Dies stellt sicher, dass sich Phasen reduzierter Erwerbstätigkeit, die auf gesundheitliche Probleme zurückzuführen sind, nicht rentenmindernd auswirken.

Warum profitieren viele EM-Rentner von der Günstigerprüfung?

Für Versicherte, die vor dem Eintritt der Erwerbsminderung bereits von Einkommenseinbußen betroffen waren, ist die Günstigerprüfung eine wichtige Absicherung. Beispielsweise kann es sein, dass ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung auf Teilzeitarbeit umsteigen musste oder häufig krankgeschrieben war.

Ohne die Günstigerprüfung würden diese Jahre den Durchschnitt der Entgeltpunkte senken und somit die Rentenhöhe mindern. Durch die Anwendung dieser Regelung bleibt die Rente stabil, und Betroffene müssen keine Angst vor finanziellen Nachteilen aufgrund der Vorphasen der Erwerbsminderung haben.

Mehr Sicherheit durch Zurechnungszeit und Günstigerprüfung

Die Verlängerung der Zurechnungszeiten und die Einführung der Günstigerprüfung sind bedeutende Schritte hin zu mehr Gerechtigkeit und finanzieller Absicherung für Menschen, die durch gesundheitliche Probleme früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen.

Insbesondere die sukzessive Erhöhung der Zurechnungszeit bis zur regulären Altersgrenze von 67 Jahren sorgt dafür, dass die Rentenansprüche von Erwerbsminderungsrentnern besser abgesichert sind. Die Günstigerprüfung stellt zudem sicher, dass gesundheitlich bedingte Einkommenseinbußen in den letzten Jahren vor der Erwerbsminderung nicht zu einer Kürzung der Rente führen.