Doch Hartz IV-Anspruch für EU-Bürger

Lesedauer < 1 Minute

SG Dortmund: Arbeitssuchender EU-Zuwanderer hat trotz aktueller EuGH-Entscheidung Anspruch auf Hartz IV

02.12.2014

Arbeitsuchende EU-Zuwanderer können weiterhin im Rahmen des sozialgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes Hartz IV zugesprochen bekommen. So der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund (SG) vom 18. November 2014 (Aktenzeichen: S 35 AS 3929/14 ER). Ein polnischer Schlosser hatte geklagt, nachdem das Jobcenter Hagen seinen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelehnt hatte. Der Mann war bis zu einem Arbeitsunfall im April 2014 bei einer Fensterbaufirma beschäftigt. Seit August ist er nach eigenen Angaben wieder arbeitsfähig und auf der Suche nach einer neuen Stelle.

SG verpflichtet Jobcenter zur vorläufigen Zahlung von Hartz IV, weil ohne die Sozialleistung die Existenz bedroht wäre
Das Jobcenter lehnte seinen Hartz IV-Antrag mit der Ausschlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ab, nach der kein Anspruch auf Grundsicherung für Ausländer besteht, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt. Dagegen wollte der Schlosser juristisch vorgehen und beantragte Eilrechtsschutz.

Das SG entschied zugunsten des Mannes, indem es das Jobcenter verpflichtete, vorerst bis zur noch ausstehende Hauptsacheentscheidung ALG II für den Zeitraum von September 2014 bis März 2015 zu zahlen. Das Gericht nahm bei seiner Begründung Stellung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. November 2014. Dies könne in diesem Fall nicht angewendet werden, da es „keine unmittelbare Aussage über die Europarechtskonformität des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II“ beinhalte. Es sei dabei um Unionsbürger gegangen, die sich nicht um Arbeit bemühten und denen deshalb ein entsprechendes Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitsuche nicht zugestanden habe, so das SG. Da das Eilverfahren hier keine abschließende Klärung erreichen könne, müsse eine Folgenabwägung vorgenommen werden. Danach ergebe sich für den Kläger eine existenzielle Bedrohung, wenn ihm die Hartz IV-Leistungen zu unrecht verweigert würden, urteilte das Gericht. (ag)

Bild: FotoHiero / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...