Dieser Kaffeetrick lässt Regelleistungen beim Bürgergeld schrumpfen

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Die anhaltende Teuerung zeigt, dass die Bürgergeld-Regelsätze trotz der Erhöhung zu Jahresbeginn nicht ausreichen, um die Betroffenen vor Armut zu schützen. Statistische Tricks sorgen dafür, dass die Regelsätze nicht angemessen hoch sind. Einer dieser Tricks ist der so genannte “Kaffeetrick”.

Statistische Herleitung der Regelleistungen

Die Regelleistungen werden jährlich überprüft und neu festgesetzt. Diese Regelung wurde zuletzt vom Bundesverfassungsgericht angemahnt und ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgeschrieben.

Die Regelsätze errechnen sich aus einem so genannten Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Bewusst niedrig gerechnet

Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Experten als “unzureichend” bezeichnet, da sie nicht die aktuelle Realität der Preissteigerungen widerspiegeln.

Außerdem handelt es sich nicht um eine “Erhöhung”, sondern nur um eine “Anpassung”, da die Lebenshaltungskosten fortwährend steigen.

Sozialrechtsexperten warfen daher immer wieder der Bundesregierung vor, dass die Bedarfsrechnung absichtlich zu niedrig bemessen sei.

Kaffeetrick um den Regelbedarf niedrig zu halten

Das bisherige Regelbedarfsermittlungsgesetz zeigt, wie die Bedarfe klein gerechnet wurden. Dabei handelt es sich nicht nur um statistische Tricks, sondern um bewusst angewandte Methoden, um den Bürgergeldbeziehern möglichst wenig zahlen zu müssen.

So wird zum Beispiel nicht der Kaffee, wie er in einem normalen Café gekauft wird, in die Berechnung einbezogen, sondern nur der reine Warenwert. Dieser besteht lediglich aus Wasser und Kaffeepulver.

So viel kostet ein Kaffee im normalen Leben aber nicht. So kommt man nur auf 31,1 Prozent des tatsächlichen Kaffeepreises, den es so nicht gibt. Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang von einer “systematischen Bedarfsunterdeckung”.

“Nicht bedarfsrelevant”

Neben Alkohol und Tabak gelten unter anderem auch Adventskränze und Weihnachtsbäume als “nicht bedarfsrelevant”. Und was nicht als “bedarfsrelevant” gilt, wird einfach herausgerechnet. In der Vergangenheit wurden immer wieder Positionen einfach herausgerechnet. So spiegelt der Regelbedarf nicht den tatsächlichen Bedarf wider.