Wer kann eigentlich noch vor dem 67. Lebensjahr in die Rente gehen? Welche Möglichkeiten bestehen, vorzeitig die Altersrente zu beziehen? In diesem Artikel erfahrt ihr, wer vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann. Denn diese Möglichkeit wird es bald nicht mehr geben.
Gesetzliche Regelungen
Inhaltsverzeichnis
Der Eintritt in die Altersrente ist gesetzlich geregelt. Es gibt Regelungen für zwei Gruppen von Rentenversicherten: für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte.
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren
Die Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich an Rentenversicherte, die mindestens 35 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten nachweisen können.
Die Regelung sieht vor, dass alle zwischen 1949 und 1963 Geborenen vor Vollendung des 67. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen können.
Das bedeutet, dass Versicherte, die in diesem Zeitraum geboren sind und die Voraussetzungen erfüllen, früher in Rente gehen können.
Was zählt zu den 35 Jahren Versicherungszeit?
Für die Berechnung der 35 Jahre Versicherungszeit werden verschiedene Zeiten berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem:
- Beitragszeiten aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld
- Freiwillige Beiträge
- Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge für Minijobs
- Anrechnungszeiten, wie Schulausbildungszeiten
Wichtig: Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Beginns verbunden.
Altersrente nach 45 Versicherungsjahren
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch als „Rente mit 63“ bezeichnet, ermöglicht Versicherten mit einer Wartezeit von 45 Jahren einen früheren Renteneintritt.
Für die Geburtsjahrgänge vor 1953 war es möglich, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gibt es angepasste Regelungen und ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
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Berücksichtigte Zeiten für die 45 Jahre Wartezeit
Für die Berechnung der 45 Jahre Wartezeit werden folgende Zeiten einbezogen:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
Beiträge für Minijobs - Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienst
- Beiträge wegen des Bezugs von Sozialleistungen unter bestimmten Bedingungen
- Ersatzzeiten, z.B. für politische Verfolgung in der DDR
- Freiwillige Beiträge, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden
Wichtig ist, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur unter speziellen Voraussetzungen (wie Insolvenz des Arbeitgebers) mitzählen.
Beispiel 1: Altersrente nach 35 Versicherungsjahren
Angenommen, eine Versicherter wurde im Jahr 1958 geboren und hat am Ende des Jahres 2023 genau 35 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht. Für Geburtsjahrgänge zwischen 1949 und 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. F
Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei etwa 66 Jahren.
Möchte der Betreffende jedoch bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, so müsste sie Abschläge in Kauf nehmen. Da das reguläre Renteneintrittsalter 66 Jahre und 2 Monate beträgt und die Person 3 Jahre und 2 Monate früher in Rente gehen möchte, ergibt sich folgende Rechnung für die Abschläge:
- 38 Monate vorzeitiger Rentenbeginn
- 0,3% Abschlag pro Monat
Gesamtabschlag: 38 Monate * 0,3% = 11,4%
Das bedeutet, die Rente dieser Person würde dauerhaft um 11,4% gekürzt.
Beispiel 2: Altersrente nach 45 Versicherungsjahren
Angenommen, eine weitere Person ist im Jahr 1955 geboren und erreicht im Jahr 2021 und 6 Monaten insgesamt 45 anrechenbare Versicherungsjahre.
Für den Jahrgang 1955 ist es noch möglich, mit 63 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente zu gehen, wenn die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt sind.
Da diese Person alle Voraussetzungen erfüllt, kann sie mit 63 Jahren und 9 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
Wichtig: Diese Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung der Regelungen und der Berechnung von Abschlägen. Das tatsächliche Renteneintrittsalter und die Höhe der Rente können je nach individueller Situation, Anzahl der Versicherungsjahre und anderen Faktoren variieren.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.