Die Rente mit 63: Endgültig aus und vorbei

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Viele Menschen hoffen darauf, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen zu können.

Doch die Realität sieht anders aus, wie Christian Schulz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Schleswig-Holstein erklärt. Dennoch wird in den Medien oft etwas falsches behauptet.

Was ist die Rente nach 45 Versicherungsjahren?

Die sogenannte Rente nach 45 Versicherungsjahren, auch bekannt als Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ermöglicht es Personen, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, früher in Rente zu gehen.

Wichtig: Diese Regelung ist nicht gleichbedeutend ist mit der Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen.

Warum kann niemand mehr mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

In Deutschland ist es seit einiger Zeit nicht mehr möglich, bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Der letzte Jahrgang, der die Rente mit 63 nutzen konnte, war der Jahrgang 1957. Seitdem wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben, sodass nun niemand mehr mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand treten kann.

Was bedeutet die Anhebung der Altersgrenze?

Die aktuelle Regelung besagt, dass Berechtigte, die 45 Versicherungsjahre erfüllen, maximal zwei Jahre vor ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter abschlagsfrei in Rente gehen können.

Das bedeutet beispielsweise, dass jemand, der regulär bis 66 Jahre arbeiten müsste, bereits mit 64 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen kann.

Ist das gesetzliche Renteneintrittsalter 66 Jahre und 4 Monate, dann kann man entsprechend mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.

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Was sind die Konsequenzen einer Rente mit 63 Jahren?

Wer dennoch mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Dies ist nur über die Altersrente für langjährig Versicherte möglich, nicht jedoch über die für besonders langjährig Versicherte.

Dabei wird jeder Monat vorzeitigen Rentenbezugs mit einem Abschlag von 0,3% der Bruttorente “bestraft”.

Das summiert sich schnell zu erheblichen Abzügen.

Beispielhaft bedeutet dies für jemanden, der eigentlich bis 67 arbeiten müsste und bereits mit 63 in Rente geht, einen Abschlag von 14,4% (48 Monate x 0,3%). Und das ist so viel, dass kaum ein werdender Rentner dies wirklich in Anspruch nehmen würde.

Missverständnisse in der Medienlandschaft bei der Rente 63

Medienberichte, die fälschlicherweise eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren suggerieren, sorgen für erhebliche Verwirrung und Enttäuschung bei den Betroffenen.

Schulz ruft daher die deutsche Medienlandschaft dazu auf, korrekter und präziser über die Rentenregelungen zu berichten.

Eine Fehlinterpretation wie in der Bildzeitung oder sogar in der Tagesschau führt zu falschen Erwartungen und Unsicherheiten bei den Lesern und Zuschauern.

Die Folgen können verheerend sein: Eine falsche Planung, hohe Abzüge und Altersarmut.

Klarheit ist gefragt

Für viele Menschen ist das Thema Rente mit zahlreichen Fragen und Unsicherheiten verbunden.

Informationen, die von Medien und Experten verbreitet werden, sollten immer präzise und korrekt sein. Eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren ist heutzutage nicht mehr möglich, es sei denn, man gehört zu einem der früheren Jahrgänge.

Wer dennoch früher in den Ruhestand möchte, muss sich auf hohe Einbußen einstellen.