Wer Bürgergeld bezieht, muss sich im Klaren sein, dass die Jobcenter überprüfen, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht. Das passiert nicht nur durch Fragen im beim Antrag sondern auch durch Datenabgleich.
Durch automatisierte Abfragen sind die Jobcenter allein 82.000 Hinweisen auf möglichen bzw. angeblichen Sozialleistungsbetrug nachgegangen. Dabei wurden insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete zwischen den einzelnen Behörden ausgetauscht.
Immer häufiger müssen deshalb Bürgergeld-Bezieher Leistungen erstatten und im schlimmsten Fall sich vor Gericht verantworten.
Während Millionäre kaum überprüft werden, müssen sich Bürgergeld-Beziehende darauf einstellen, dass die Jobcenter automatisierte Datenabfragen im großen Stil durchführen.
82.000 Hinweise auf Sozialleistungsbetrug
Laut einer Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke” sind die Sozialbehörden rund 82.000 Hinweisen auf möglichen Sozialleistungsbetrug nachgegangen. Neben Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern wurden im vergangenen Jahr vor allem Bürgergeldempfänger überprüft.
Häufig wurde Fällen nachgegangen, in denen offenbar Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder der Rentenversicherung verschwiegen wurden oder Angaben veraltet waren.
Laut Antwort der Bundesregierung wurden zwischen 2018 und 2022 insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete zwischen den Behörden ausgetauscht. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Rentenversicherung, die ihre eigenen Daten mit denen anderer Behörden abglich.
Automatisierter Datenabgleich
Die häufigste Methode zur Aufdeckung von Leistungsbetrug ist der automatisierte Datenabgleich. Dieser ist im Sozialgesetzbuch II § 52 geregelt. Dabei werden die Daten verschiedener Behörden zusammengeführt und abgeglichen. Die Software prüft, ob Leistungsempfänger weitere Einkünfte haben, die sie bisher verschwiegen haben.
Die meisten “Betrüger” gaben ihren Nebenjob nicht an (94,3 Prozent). In 4,2 Prozent der Fälle stellte sich heraus, dass die Hartz-IV-Empfänger noch andere Leistungen wie Rente, Arbeitslosengeld oder Berufsausbildungsbeihilfe bezogen.
Nur in 1,5 Prozent der Fälle wurde festgestellt, dass die Antragsteller über Geldanlagen verfügten und regelmäßige Zinseinkünfte erzielten.
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Behörden arbeiten zusammen
Die Daten der verschiedenen Behörden (Finanzamt, Agentur für Arbeit, Familienkasse, Bafög, …) werden viermal im Jahr abgeglichen. Jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober – zentral durch den Rentenversicherungsträger in Würzburg. Werden Auffälligkeiten festgestellt, werden diese an das zuständige Jobcenter weitergeleitet.
Diese Stellen geben die Daten weiter und lassen sie durch ein Computerprogramm abgleichen: Deutsche Post AG (Renten Service), Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, Datenstelle der Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Bundeszentralamt für Steuern, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.
Zum Teil harte Strafen für Betroffene
Für Sozialbetrug sieht der Grundtatbestand des § 263 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In der Praxis wird bei Ersttätern häufig eine Geldstrafe verhängt, sofern keine einschlägigen Vorstrafen oder offene Bewährung vorliegen.
In besonders schweren Fällen, z.B. bei gewerbsmäßigem Handeln, Bandenmitgliedschaft, großem Vermögensschaden oder Amtsträgertätigkeit, kann die Strafe gemäß § 263 Abs. 3 StGB bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen.
93 Betroffene mussten in Gefängnis
Von den 82.269 im vergangenen Jahr aufgedeckten Betrugsfällen wurden 39.622 an Staatsanwaltschaft und Zoll übergeben. 17.892 Bürgergeld-Empfänger verloren ihre Leistungen, weil sie ihr Einkommen nicht angegeben hatten. Weitere 4.192 Leistungsbezieher erhielten Geldstrafen, 93 wurden zu Haftstrafen verurteilt.
So verurteilte das Amtsgericht Starnberg einen Rentner zu zehn Monaten auf Bewährung, weil er mehr als 46.000 Euro zu Unrecht kassiert hatte.
Dagegen wurde ein Bürgergeld-Empfänger vom Amtsgericht Bersenbrück zu 22 Monaten Haft verurteilt, weil er über 6.000 Euro Sozialleistungen zu Unrecht kassiert und seine Tätigkeit nicht gemeldet hatte. Überführt wurde er durch den automatisierten Datenabgleich (DaLEB), bei dem die Daten der Bundesagentur für Arbeit mit denen der kommunalen Träger abgeglichen werden.
Insgesamt haben die Jobcenter in den letzten vier Jahren 165.971 Fälle von möglichem Leistungsbetrug aufgedeckt und zur Anzeige gebracht. Um solche Fälle aufzudecken, dürfen die Behörden bei konkreten Verdachtsmomenten die Daten der Jobcenter mit anderen Behörden abgleichen, unter anderem mit dem Zentralen Fahrzeugregister, dem Ausländerzentralregister und den Wohngeldstellen.
Wann verjährt Sozialleistungsbetrug?
Die Verjährungsfrist für Betrug beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre und beginnt mit der Beendigung der Tat, d.h. mit dem Empfang der Leistung durch den Betroffenen. Mehr zu den Verjährungen hier.
Reicht eine Rückzahlung aus?
Die Rückzahlung der Leistung befreit nicht von der Strafbarkeit. Der Sozialbetrug ist bereits mit dem Erhalt der Leistung vollendet, unabhängig davon, ob das Geld zurückgezahlt wird oder nicht. Die Rückzahlung kann jedoch bei der Strafzumessung berücksichtigt werden und zu einer Strafmilderung führen.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.