Die Hartz IV Sanktionen sind noch immer verfassungswidrig

Lesedauer 2 Minuten

Sanktionen setzen Hartz IV-Bezieher unnötig unter Druck und verkürzen den sowieso schon zu geringen Hartz IV-Regelsatz. Die Linke fordert daher eine Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen.

Arbeitsplätze statt Sanktionen

Hartz IV-Bezieher nehmen aus Angst vor Sanktion häufig an sämtlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teil. Sanktionen erzielen damit jedoch nur einen Erfolg, nämlich dass Hartz IV-Bezieher unnötig unter Druck gesetzt werden. Aus diesem Grund fordert die Linke bereits seit längerem, dass Hartz IV-Sanktionen abgeschafft werden und stattdessen mehr Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden.

Sanktionen verstoßen gegen unsere Verfassung

Jeder Mensch hat ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist im Grundrecht verankert. Da man Grundrechte nur begrenzt einschränken kann und darf sind Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig. Es gibt keinen Grund, der eine solche Sanktion rechtfertigen würde.

108 EUR werden im Duschschnitt einbehalten

Im letzten Jahr waren ca. 8.836 Hartz IV-Bezieher mindestens von einer Sanktion betroffen. Außer Acht gelassen werden darf nicht, dass ein Hartz IV-Bezieher auch mehrmals wegen eines Pflichtverstoßes sanktioniert werden kann. Die durchschnittliche Sanktionshöhe lag bei 108 EUR. Insgesamt haben die Jobcenter durch die Sanktionspraxis fast 11,4 Millionen EUR einbehalten.

Wann droht eine Sanktion?

Eine Sanktion wird immer dann verhängt, wenn ein Hartz IV-Bezieher gegen vom Jobcenter auferlegte Pflichten verstoßen hat. Solche Pflichten kann das Jobcenter in seiner Eingliederungsvereinbarung selbst bestimmen.

Damit Hartz IV-Bezieher also das Verhalten an den Tag legen was die Jobcenter als wünschenswert erachten, nämlich an jeder Arbeitsbeschaffungsmaßnahme teilzunehmen so sinnlos sie auch sei, wird ihnen mit Sanktionen gedroht. Denn weniger Geld im Monat trifft jeden Hartz IV-Bezieher unverhältnismäßig hart.

Widerspruch gegen Sanktion

Da Sanktionen als Bescheide erlassen werden, kann jeder Hartz IV-Bezieher gegen eine Sanktion mit einem Widerspruch vorgehen. Da die Rechtsanwendung der Jobcenter in den meisten Fällen fehlerhaft ist, ist ein Widerspruch häufig erfolgsversprechend. Bis zur Klärung, ob die Sanktion rechtmäßig erlassen wurde, bleibt diese jedoch fortbestehen. Ein Widerspruch hat leider keine aufschiebende Wirkung.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...