Kindesunterhalt für 2021 – Das sind die aktuellen Unterhaltssätze

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Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Kinder steigt ab 2021

Seit 2021 sind die Unterhaltssätze für Kinder, die in einem getrennt lebenden Haushalt leben, gestiegen. Schon zum ersten Januar 2020 ist der Kindesunterhalt in der unterstehen Einkommensgruppe zwischen 15 und 21 Euro im Monat angehoben worden.

Mehr Unterhalt für 2021

Laut der Düsseldorfer Tabelle auf Seite eins haben Kinder unter sechs Jahren einen Mindestunterhaltsanspruch von 393 Euro im Monat. Bei Kindern zwischen sechs und elf beträgt der Unterhaltsanspruch mindestens 451 und bei Kindern von zwölf bis 17 Jahren 528 Euro.

Diese Beträge auf der ersten Seite der Düsseldorfer Tabelle gelten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil unter etwa 1900 Euro netto pro Monat verdient. Bezieht der Unterhaltspflichtige mehr, steigen auch die Unterhaltsansprüche an.

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Unterhaltspflicht trotz Hartz IV

Bezieht der Unterhaltspflichtige Hartz IV Leistungen, wird ein sogenannter Unterhaltsvorschuss gezahlt, solange der Unterhaltspflichtige über nicht genügend Einkommen verfügt. Allerdings erlischt damit nicht die Unterhaltspflicht. Ansprüche kann das Kind auch später noch geltend machen; sie verjähren erst nach 30 Jahren. Unterhaltszahlungen werden an Hartz IV Ansprüchen angerechnet. Zumeist geht der Unterhaltsanspruch auf den Leistungsträger über.

Unterhaltsvorschuss bei ausbleibenden Unterhalt

Zahlt ein Unterhaltspflichtiger nicht, springt die Unterhaltsvorschusskasse ein. Diese zahlt den Unterhalt, bis der Unterhaltsschuldner seinen Unterhalt selbst zahlt. Ein Antrag kann in den meisten Fällen beim Jugendamt gestellt werden.

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