Der Kampf gegen Hartz IV-Klagen

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Deutschlands größtes Sozialgericht in Berlin kämpft gegen die Klageflut an. Derzeit sind rund 16.000 Hartz IV-Klagen anhängig. Monatlich gehen 1200 neue Verfahren beim Sozialgericht ein. Kann das Sozialgericht diesen Kampf gewinnen?

Höhepunkt der Klagewelle

Die Einführung der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 führte dazu, dass beim Sozialgericht Berlin rund 280.000 Klagen eingereicht wurden. Der Höhepunkt der Hartz IV-Klagewelle war im Jahr 2010. In diesem Jahr wurden ca. 30.000 neue Hartz IV-Verfahren registriert.

Sozialgerichte überlastet

Das Sozialgericht Berlin erhält auch jetzt noch viele Hartz IV-Klagen. Jedoch kann es nun mehr Streitigkeiten bearbeiten, als es neue eingeht. Laut Sprecher des Sozialgerichts werden jedoch derzeit Klagen aus dem 2014 bearbeitet. Von einem schnellen Verfahren kann somit nicht die Rede sein. Jedoch betont das Sozialgericht, dass dies lediglich Verfahren über vorläufig gezahlte Hartz IV-Leistungen seien, die vor allem Selbstständige betreffen und somit niemand in seiner Existenz bedroht sei.

Klageflut führt zur Erhöhung der Richterstellen

Die Richterstellen wurden aufgrund der Hartz IV-Klageflut erhöht. Im Jahr 2017 entschied jeder der 140 Richter am Sozialgericht Berlin 290 Fälle. Zusätzlich zu den Streitigkeiten über Hartz IV kommen noch Klagen wegen Renten- und Krankenversicherungen, Arbeitsförderung und Rechte von Schwerbehinderten. Somit fällt jeder zweite Richter ein Urteil in dem Rechtsgebiet Hartz IV.

Wie lange dauert ein Hartz IV-Klageverfahren?

Im Durchschnitt dauert ein Klageverfahren beim Sozialgericht 16 Monate, somit gut über ein Jahr. Hartz IV-Bezieher brauchen daher Geduld. Diese hält sich jedoch in Grenzen, da es häufig auch um die Existenz des betreffenden Hartz IV-Beziehers geht. Für dringende Angelegenheiten besteht jedoch die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes. Dieses Verfahren finden durchschnittlich innerhalb eines Monats seinen Abschluss.

Auch die Kosten für die Verfahren werden zum größten Teil durch die Prozesskostenhilfe übernommen. Im letzten Jahr wurde in 5.240 Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. Dies entspricht einer Summe von 2,4 Millionen Euro.

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