Immer im Dispo: Bank muss bei Schulden-Abbau helfen

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Bereits junge Menschen machen Schulden bei der Bank. Wer einmal in der Diso-Falle gelandet ist, kommt nur schwer wieder daraus. Trotzdem vergeben Banken und Sparkassen gern Dispokredite. Zwar ist das Konto jeden Monat im Minus, allerdings wird am Monatsanfang der Dispo durch Einnahmen/Einkommen wieder aufgefüllt. Eine Gesetzesreform zwingt nun die Geldinstitute dazu, Alternativen anzubieten, um den Dispo wieder abzubauen.

Banken locken in die Dispofalle

Man könnte den Eindruck gewinnen, die Banken schmeißen Dispo-Kredite ihren Kunden regelrecht hinterher. Sie vergeben möglichst hohe Dispokredite – zum Beispiel bis zu drei Monatsgehälter – damit viel Geld überzogen wird. Dadurch verdienen die Banken mit den Zinsen sehr viel Geld.

Laut Finanztest lag der Dispozins der Banken durchschnittlich bei 9,72 Prozent im Jahr. Und die Betroffenen verharren im Schuldensumpf. Nun wurde allerdings der Verbraucherschutz verbessert:

Bank muss Alternative mit weniger Zinsen anbieten

Bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung des Kontos, müssen Banken ihren Kunden eine Beratung, insbesondere über kostengünstigere Alternativen, anbieten. Das ist der Fall, wenn der Kunde den eingeräumten Überziehungsrahmen über sechs Monate hinweg ununterbrochen zu durchschnittlich über 75 Prozent ausschöpft.

Wird die Überziehung des Kontos von der Bank lediglich geduldet, ist eine Beratungspflicht vorgesehen, wenn über drei Monate hinweg durchschnittlich über 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs in Anspruch genommen werden.

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Damit ihre Konditionen besser vergleichbar sind, müssen Zahlungsdienstleister Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtzeitig vor Vertragsschluss eine standardisierte Entgeltinformation zur Verfügung stellen.

Sie muss klar und verständlich gestaltet sein und allgemeine Informationen über die mit einem Zahlungskonto verbundenen Kosten enthalten. Diese Entgeltinformation ist unentgeltlich, schriftlich und jederzeit leicht zugänglich in den Geschäftsräumen und im Internet zur Verfügung zu stellen.

Achtung: Auf Entgeltaufstellung achten!

Zusätzlich ist dem Kunden eine Entgeltaufstellung über alle Entgelte, die während eines laufenden Vertrags konkret erhoben wurden, mindestens einmal jährlich sowie bei Vertragsende auszuhändigen.

Kreditverträge kann man – wie alle langfristigen Verträge – kündigen. Auch für Verbraucherdarlehen gelten die allgemeinen Vorschriften für Darlehen. Darüber hinaus sieht das Gesetz für Verbraucherdarlehen spezielle Kündigungsregeln vor.

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